Hotspot-Regel im "Ländle" nicht umsetzbar
Lockerungen, Schnelltests & Maskenpflicht

Foto: Symbolbild WiR_Pixs/Pixabay.com
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Region. Am Sonntag, 3. April, fallen auch im "Ländle" allgemeine Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht in Innenräumen. Einige Corona-Regeln bleiben aber dennoch weiterin erhalten. "Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber", so Ministerpräsident Winfried Kretschmann: "Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen." Denn nachweislich schützt das Tragen einer FFP2-Maske – auch wenn die anderen im Raum keine tragen.

Das Landesgesundheitsamt geht übrigens davon aus, dass die Lockerungen eine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen haben. Aktueller Stand am 31. März: 30.816 Neuinfektionen (gesamt: 3.061.043), 45 Todesfälle (gesamt: 15.112), die 7-Tage-Inzidenz im Land liegt bei 1.586,8, in der Stadt Karlsruhe bei 1.654,8, im Landkreis bei 1.729,0 - und die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 7,1

Änderungen
Es gibt dann keine Kontaktbeschränkungen oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen, weder im Theatersaal oder am Sonntag zum Beispiel im Wildparkstadion. Da ist erstmals wieder volles Haus möglich. Ob Besucher Masken tragen oder nicht, ist ihre eigene Entscheidung. Empfehlungen, gerade bei der angespannten Infektionslage, in der Menge ohne nötigen Abstand, Masken zu tragen, gibt es indes viele - und mittels Hausrecht können zum Beispiel das auch Supermärkte verlangen! Ministerpräsident Kretschmann appelliert aber, weiterhin freiwillig in bestimmten Bereichen zu tragen.

Maskenpflicht bleibt in Teilbereichen
Aber es gibt auch weiterhin Maskenpflicht - zum Beispiel im ÖPNV, im Flugzeug, in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern, beim Rettungsdienst, mitunter am Arbeitsplatz, bei Pflegediensten oder in Senioreneinrichtungen. Beim Einkaufen wird kaum ein Geschäft eine Maskenpflicht aufgrund des "Hausrechts" vorgeben, doch viele Betriebe sorgen sich auch um ihre Mitarbeiter, empfehlen daher das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske, um andere Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund werden sicherlich die Hinweis-Schilder nicht gleich an den Geschäften abmontiert.

Testpflichten entfallen nicht überall
Sie bleiben zum Beispiel in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Pflegediensten, in Senioren-Einrichtungen

Reisen?
Da spielt weiterhin der Impf-, Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis eine Rolle! Ob Reise in andere Länder (verschiedene Vorgaben) oder Einreise nach Deutschland (Personen ab zwölf Jahren brauchen einen Nachweis der Impfung, des Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis): Eine Übersicht über die Regeln gibt's vom Auswärtigen Amt und von der EU unter www.reopen.eu

Schnelltests?
Aktuell werden die Schnelltests vom Bund bezahlt. Nach dem 31. März sollen sie, so eine Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium, bis Ende Juni 2022 kostenlos bleiben.

Erkrankung & Meldung
Die Pflicht zur Meldung einer Corona-Erkrankung und die Regeln zu Quarantäne und Isolation bleiben erhalten.

Vorkehrungen am Arbeitsplatz
Es gibt seit Mitte März keine "Homeoffice-Pflicht" mehr, doch noch gelten "Basisschutzmaßnahmen" am Arbeitsplatz - unter anderem Hygienekonzept und Maßnahmen zum Infektionsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Mindestabstand von 1,50 Metern,
betriebliche Testangebote, Personenkontakte reduzieren, Lüften der Räumlichkeiten und eine Maskenpflicht, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten

Impfstatus?
Da wird sich einiges ändern: "2G Plus" oder "3G" soll keine Rolle mehr spielen, weder in Diskotheken, Cafès oder Restaurants: Die Zugangsbeschränkungen entfallen, doch die Testpflicht (wie oben angegeben) bleibt bei manchen Einrichtungen. Das übrigens unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Allerdings gilt in der Pflege bundesweit die Corona-Impfpflicht!

Viel hängt bei den Lockerungen nun vom individuellen und einsichtigen Verhalten der Bürger ab!

Autor:

Jo Wagner

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