Steuerhebesätze und Freiflächenanlage
Gemeinderat Winterborn

Winterborn. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluß für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf ihrem Gebiet nochmals zurückgestellt. Seit der letzten Sitzung im September, bei der  das Vorhaben der Fürfelder Energiegesellschaft (EFG), auf Gemeindegbiet in Richtung Niederhausen/Appel eine rund 12,6 Hektar große Photovoltaik-Freiflächenanlage mit 10.000 Kilowatt-
Peak Leistung zu errichten, erstmals bekannt wurde, hatte der Gemeinderat damals festgelegt zu prüfen, ob sich auch andere Flächen in der Gemeinde für diesen Zweck eignen. Grundsätzlich sprachen sich jetzt alle Mitglieder des Gemeinderates für die Nutzung regenerativer Energien im Gebiet der Gemeinde aus. Allerdings solle der jetzt gerade laufenden Geeignetheits-Unter-
suchung der Verbandsgemeinde bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der regenerativen Energien nicht vorgegriffen werden. Grundsätzlich ist die Aufnahme von Flächen in den neuen Flächennutzungsplan erst einmal Grundlage, um künftig überhaupt eine Genehmigung zu erhalten.Ortsbürgermeister Klein kündigte an, sich seitens der Gemeinde aktiv in diese Planungen der VG einbringen zu wollen. Alle brauchen wir Strom und wir wollen auch weg von fossiler und nuklearer Energiege- winnung und da ist es selbstverständlich, dass wir uns diesen Themen annehmen, so der Ortsbürgermeister weiter. Sofern die Bedingungen passen, sprachen sich die Gemeinderäte in diesem Zusammenhang auch für einen Beitritt zum geplanten Solidarpakt erneuerbare Energien der VG aus .
EFG Fürfeld: Die Energiegesellschaft Fürfeld betreibt als Gesellschaft mit Beteiligung von mehreren Ortsgemeinden aus der VG Bad Kreuznach-Land, der Verbandsgemeinde selbst, den Stadtwerken Bad Kreuznach, der Rheinischen Landeskirche und zwei Privatpersonen hinter dem früheren Munitionslager zwischen Winterborn und Fürfeld sieben eigene Windkraftanlagen. 2019 wurden dort 37,42 Millionen Kilowatt Strom erzeugt, der auch selbst vermarktet wird. Geschäftsführer ist Matthias Pravetz aus Fürfeld.

Steuerhebesätze
Winterborn. Der Gemeinderat Winterborn hat die vom Land und der Kommunalaufsicht geforderte Anpassung der Steuerhebesätze für 2023 um ein Jahr verschoben und wird erst 2024 die Sätze anpassen. Der Gemeinderat will in der derzeitigen Energekrise nicht noch das Zeichen kurzfristiger Steuererhöhungen für die Bürger setzen. Kritik wurde am Land geäußert, dass trotz guter Finanzlage der Gemeinde (Überschuß 2022: 56.303 Euro) die Gemeinde genötigt werde, die Bürger höher zu belasten. "Diesen schwarzen Peter schiebt das Land auf uns Gemeinderäte und wir müssen hier Beschlüsse fassen, die wir eigentlich gar nicht wollen, weil uns die sinnbildliche Pistole auf die Brust gesetzt wird", stellte Ortsbürgermeister Ingo Klein enttäuscht fest. Um nicht größere Nachteile
bei Zuwendungsanträgen und der Berechnung von Umlagen zu erleiden, legte der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion die Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) für 2023 -wie bisher- auf 320 Prozent fest. 2024 wird auf den vom Land geforderten Nivellierungssatz von 345 Prozent gegangen. Ebenso bei der Grundsteuer B (Wohnhäuser): Der bisherige Hebesatz wird 2023 auf 365 Prozent belassen, 2024 erfolgt die Anpassung auf den vom Land vorgegebenen Nivellierungssatz von 465 Prozent.
Die Gewerbesteuer wird 2023 mit 365 Prozent erhoben, 2024 wird auf 380 Prozent angehoben (Nivellierungssatz). Die Hundesteuer verbleibt gleich mit 48 Euro für den ersten, 72 Euro für den zweiten und 96 Euro für jeden weiteren Hund. Auch das bisherige System der Wegebaubeiträge soll so beibehalten werden. Die bisherige Rücklage wird für Investitionen an Wirtschaftswegen benötigt und auch künftig soll der Wegebaubeitrag wie bisher mit 5 Euro pro Hektar und Jahr erhoben werden.

Autor:

Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel

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