Mütterrente

Beiträge zum Thema Mütterrente

Ratgeber
 Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. | Foto: Tim Kraaijvanger / Pixabay

Antrag stellen bis 30. April
„Mütterrente II“

Rente. Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, müssen sie bis zum 30. April einen Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Das gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und 7 Monate, also eigentlich schon das Rentenalter erreicht haben. Wenn sie...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.