Antrag stellen bis 30. April
„Mütterrente II“

 Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. | Foto: Tim Kraaijvanger / Pixabay
  • Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten.
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Rente. Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) ab Januar eine Regelaltersrente erhalten. Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, müssen sie bis zum 30. April einen Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden.

Das gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und 7 Monate, also eigentlich schon das Rentenalter erreicht haben. Wenn sie zwei Kinder erzogen haben, erfüllen sie jetzt allein durch die Kindererziehungszeiten die fünf Jahre, die sie für eine Regelaltersrente brauchen. Denn für jedes vor 1992 geborene Kind erhöht sich die Erziehungszeit von zwei auf zweieinhalb Jahre. ps

Informationen und Termine:
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 10004800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.

Autor:
Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen
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