Grippeimpfung verhindert Doppelinfektion mit Geflügelpest in der Pfalz
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Rhein-Pfalz-Kreis. Die Grippesaison hat begonnen. Während Erkältungen harmlos verlaufen, kann die Grippe, verursacht durch Influenza A oder B-Viren, zu einer ernsten, lebensbedrohlichen Krankheit werden. Die Grippeimpfung schützt nicht nur vor Grippe, sondern hilft auch präventiv bei Influenza des Subtyps H5N1 – umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät die Grippeimpfung in diesem Jahr nicht nur den bekannten Risikogruppen, sondern auch Menschen, die besonders gefährdet sind, an Geflügelpest zu erkranken. Dies sind Hobbyhalter, Landwirte, Tierärzte oder Ornithologen, Personen also, die häufiger in direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln stehen.
Risiko einer Doppelinfektion
Unter der Vogelgrippe wird in erster Linie eine Erkrankung bei Vögeln verstanden, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird, meist durch den Subtyp H5N1. Dieser Geflügelgrippevirus ist für den Menschen in aller Regel ungefährlich und nicht ansteckend.
Der Virustyp H5N1 ist beim Menschen zwar bereits schon nachgewiesen worden. Eine Übertragung vom Tier auf den Menschen ist theoretisch möglich, in der Praxis aber nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn Menschen mit großer Virenlast in Kontakt kamen, etwa Geflügelhalter. Aus Deutschland ist allerdings noch kein Fall bekannt.
Die Grippeimpfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe. Sie reduziert allerdings das Risiko einer Doppelinfektion mit den zurzeit zirkulierenden saisonalen Grippeviren und den Viren der Vogelgrippe, die potenziell schwere Folgen haben könnte.
Trotz aller Vorsicht betont das Gesundheitsamt, dass das Robert Koch-Institut (RKI) das Risiko für die Bevölkerung durch die Vogelgrippe derzeit als gering einschätzt.
Laut STIKO sollten sich neben den gängigen Risikogruppen daher auch Menschen impfen lassen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu Nutztieren haben. Darunter fallen Schweine, Geflügel, Wildvögel (frei und gehalten) sowie Robben, unter anderem in Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen.
Zu den Risikogruppen, für die die STIKO die Grippeimpfung empfiehlt, gehören Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit Vorerkrankung; Menschen ab 60 Jahren; Menschen mit Grundleiden (chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufleiden, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder Stoffwechselkrankheiten, neurologischen Grundkrankheiten wie MS mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborenen oder erworbenen Immundefizienz oder HIV); Altersheimbewohner; Personen, die in Kontakt mit Risikogruppen stehen; Menschen mit erhöhter Ansteckungs-Gefährdung oder Mitarbeiter in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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