Corona-Hilfen zurückzahlen: Gericht macht Weg für Ratenzahlungen frei
Neustadt an der Weinstraße. Unternehmen, die Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, können in laufenden Verfahren unter Umständen auf Raten setzen. Darauf deutet eine Einigung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hin. In drei Fällen einigten sich die Beteiligten nach Gerichtsangaben auf Ratenzahlungen. Geklagt hatten eine Friseurin, ein Kaffeehausbetreiber und der Geschäftsführer einer Teppichreinigung. Sie wollten sich gegen die Rückforderung von 9.000 Euro beziehungsweise...