Nach Anzeige von Julia Neigel: Staatsanwaltschaft sieht keine Straftaten bei Corona-Urteil

Keine Ermittlungen nach Julia Neigels Anzeigen zu Corona-Regeln gegen Ministerin und Richter. (Archivbild) | Foto: Robert Michael/dpa
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Görlitz. Im Fall um frühere Corona-Regeln in Sachsen gibt es vorerst keine strafrechtlichen Folgen: Die Staatsanwaltschaft Görlitz leitet nach Anzeigen der Sängerin Julia Neigel keine Ermittlungen ein.

Nach Angaben der Behörde ergab die Prüfung keine Anhaltspunkte für Straftaten. Betroffen waren eine Staatsministerin, deren Staatssekretärin sowie sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen.

Vorwürfe nach Urteil zu 2G-Regeln

Neigel hatte zunächst sieben Richter angezeigt und später Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sowie deren Staatssekretärin Dagmar Neukirch. Den Richtern warf sie unter anderem Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor. Gegen die Politikerinnen richtete sich der Vorwurf der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug.

Klage gegen sächsische Corona-Regeln abgewiesen

Auslöser war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom Februar. Das Gericht hatte Neigels Klage gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. 2G stand in der Pandemie für geimpft oder genesen.

Neigel wurde 1988 mit dem Lied „Schatten an der Wand“ bekannt. Die heute 60 Jahre alte Musikerin lebt in Ludwigshafen und hatte ihre Anzeigen damit begründet, dass abgesagte Konzerte sie in der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht hätten. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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