Beschwerde aus Ludwigshafen zu Corona-Regeln: Julia Neigel vor Gericht
- Julia Neigel wehrt sich weiter gegen Corona-Regeln. (Archivbild)
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Leipzig. Der juristische Streit um die Corona-Regeln für Kulturveranstaltungen geht weiter. Die aus Ludwigshafen stammende Sängerin Julia Neigel hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts eingelegt.
Nach Angaben des Gerichts in Leipzig ging in dieser Woche eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit will die 60 Jahre alte Künstlerin erreichen, dass eine Revision gegen das Urteil aus Sachsen doch noch zugelassen wird.
Streit um 2G-Regel für Kultur
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die damalige 2G-Regel für Kultureinrichtungen abgewiesen. Die Richter ließen eine Revision nicht zu. Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Beschwerde in Leipzig.
Während der Pandemie bedeutete 2G, dass nur geimpfte oder genesene Menschen Zugang zu Veranstaltungen hatten.
Bereits zuvor hatte Neigel vor Gericht Niederlagen erlitten. In einem Teilurteil wies das Oberverwaltungsgericht eine Klage gegen sogenannte 2G Plus Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später. Gegen dieses Urteil legte die Sängerin Verfassungsbeschwerde ein. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.
Strafanzeige gegen Richter
Mitte April stellte Neigel zudem Strafanzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen. Darunter sind auch sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Sie wirft ihnen unter anderem Rechtsbeugung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.
Hintergrund ist ein 27 Seiten langes Dokument aus den Gerichtsakten. Nach Darstellung der Sängerin handelt es sich um einen Urteilsentwurf mit Datum vom Dienstag, 11. April. Das Papier sei rund drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung erstellt worden. Teile daraus fänden sich später im Urteil wieder.
Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts bestätigte im April, dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben habe. Dieses sei bei der Akteneinsicht versehentlich an Neigel verschickt worden. Solche Papiere seien in der Vorbereitung üblich und könnten auch Formulierungen enthalten, die später im Urteil auftauchen.
Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
Die Anzeige wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Görlitz geprüft. Nach Angaben einer Sprecherin richtet sich ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung gegen zehn namentlich bekannte Personen. Die Ermittlungen laufen.
Julia Neigel wurde Ende der 1980er Jahre mit dem Song „Schatten an der Wand“ bekannt. Die Musikerin argumentiert, dass abgesagte Konzerte während der Pandemie sie wirtschaftlich stark belastet hätten. Sie lebt heute in Ludwigshafen in Rheinland Pfalz. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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