Corona-Soforthilfen im Check: Saarland verschiebt Rückforderungen

Im Saarland war Anfang des Jahres eine große Überprüfung der Corona-Soforthilfen gestartet. (Symbolbild)  | Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
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Saarbrücken. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige im Saarland erhalten mehr Zeit für die verpflichtende Selbstauskunft zu früheren Corona-Soforthilfen. Die Landesregierung hat die Frist für die Rückmeldung bis zum Jahresende verlängert.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums stehen viele Betriebe derzeit erneut unter starkem wirtschaftlichem Druck. Als Grund nennt das Ministerium die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges. Deshalb soll mehr Zeit für die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschriebene Überprüfung der Hilfen bleiben.

Zugleich setzt das Land vorerst auf Zurückhaltung bei möglichen Rückforderungen. Bis zum Jahresende sollen zunächst keine Rückforderungsbescheide erlassen werden. Die Landesregierung will sich außerdem beim Bund für weitere Erleichterungen und faire Härtefallregelungen einsetzen.

Überprüfung der Corona-Soforthilfen läuft seit Jahresbeginn

Im Saarland hatte zu Beginn des Jahres eine umfassende Kontrolle der Corona-Soforthilfen begonnen. Die Zuschüsse waren 2020 während der Pandemie an Unternehmen und Freiberufler ausgezahlt worden, um akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Bei der Prüfung wird ermittelt, ob der damals prognostizierte finanzielle Engpass tatsächlich in den drei Monaten nach dem Antrag eingetreten ist. War der tatsächliche Bedarf geringer als die ausgezahlte Hilfe, muss der überzahlte Betrag zurückgezahlt werden.

Nach Angaben des Ministeriums sind im Saarland bereits mehrere Millionen Euro an zu viel gezahlten Soforthilfen wieder an das Land zurückgeflossen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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