Hauptbahnhof Saarbrücken: Warum Alkohol hier bald tabu ist

Am Saarbrücker Hauptbahnhof gilt ab 1. Mai ein Alkoholkonsumverbot. Die Deutsche Bahn will damit mehr Sicherheit und Ruhe für Reisende erreichen. | Foto: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger
  • Am Saarbrücker Hauptbahnhof gilt ab 1. Mai ein Alkoholkonsumverbot. Die Deutsche Bahn will damit mehr Sicherheit und Ruhe für Reisende erreichen.
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Saarbrücken. Ab Donnerstag, 1. Mai, gilt im und am Saarbrücker Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot. Die Deutsche Bahn will damit das Sicherheitsgefühl von Reisenden und Besuchenden spürbar verbessern.

Was das Alkoholverbot konkret bedeutet

Nicht erlaubt ist ab dem 1. Mai das Trinken von Alkohol sowie das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese für den Konsum im oder am Bahnhof vorgesehen sind. Das Verbot gilt für den gesamten Bereich des Hauptbahnhofs. Dazu zählen auch der Bahnhofsvorplatz, alle Zugänge und sämtliche Bahnsteige.

Ausgenommen sind verschlossene alkoholische Getränke aus einem Einkauf, die lediglich nach Hause transportiert werden. Wie die Deutsche Bahn mitteilt, richtet sich die Maßnahme nach Wünschen vieler Fahrgäste nach mehr Ruhe und Ordnung.

Umsetzung mit Information und Augenmaß

Die Einführung des Verbots erfolgt schrittweise. Präventionsstreifen der Deutschen Bahn weisen zunächst auf die neue Regelung hin. Zusätzlich informieren Durchsagen und Aushänge im Bahnhof.

Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, kann des Bahnhofs verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen ist auch ein Hausverbot möglich. Laut der Bahn steht dabei der Dialog im Vordergrund.

Bahnhofsläufer:innen verstärken die Präsenz

Zusätzlich setzt die Deutsche Bahn in Saarbrücken auf soziale Unterstützung. Spätestens ab dem zweiten Halbjahr sind sogenannte Bahnhofsläufer:innen an fünf Tagen pro Woche im Einsatz.

Sie sprechen Menschen offen und respektvoll an und bieten Hilfe bei Orientierung, sozialen oder gesundheitlichen Problemen. In schwierigen Situationen vermitteln sie an Anlaufstellen wie die Bahnhofsmission oder kommunale Sozialdienste.

Teil eines bundesweiten Sicherheitsprogramms

Das Alkoholverbot ist Teil eines bundesweiten Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen. Dieses Programm stellten DB-Chefin Evelyn Palla und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder am Dienstag, 20. Januar, am Berliner Hauptbahnhof vor.

An stark frequentierten Bahnhöfen werden zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt und die Reinigungsintervalle erhöht. Ziel ist ein angenehmeres und sichereres Umfeld für alle Fahrgäste.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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