Saarbrücken wählt neu: Gerichtsentscheid bringt 8 Parteien auf den Stimmzettel

Die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 wird wiederholt. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 wird wiederholt. (Symbolbild)
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Saarbrücken. Knapp 250.000 Wahlberechtigte im Regionalverband Saarbrücken können am Sonntag, 30. August, die Regionalversammlung neu bestimmen. Nötig wurde die Neuwahl nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Das Gericht hatte die vorherige Wahl für ungültig erklärt, weil damals keine AfD-Liste zugelassen worden war.

Warum die Wahl wiederholt wird

Die AfD hatte bei der ursprünglichen Wahl zwei Wahlvorschläge eingereicht. Der Wahlausschuss wies beide wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung zurück. Nach Einschätzung des Gerichts hätte jedoch ein korrekter Wahlvorschlag zugelassen werden müssen.

Acht Parteien und Wählergruppen treten an

Bei der Neuwahl gehen insgesamt acht Parteien und Wählergruppen an den Start. Die Regionalversammlung hat 45 Mitglieder. Bisher war die CDU mit 15 Sitzen stärkste Fraktion, die SPD hatte 13 Sitze.

Die AfD schickt 29 Kandidaten ins Rennen. In der vorherigen Wahlperiode war die Partei mit vier Vertretern in der Regionalversammlung vertreten. Neu tritt bei dieser Wahl das BSW an, wie ein Sprecher mitteilte.

Wahlperiode bleibt unverändert

Die Regionalversammlung wird alle fünf Jahre gewählt. Nach Angaben des Regionalverbands Saarbrücken ändert die Neuwahl nichts an der Dauer der Wahlperiode. Die nächste reguläre Wahl bleibt davon unberührt. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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