BGH prüft Astrazeneca-Klage: Was das Urteil für Geimpfte vor Ort bedeutet

Die Klägerin wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft. (Symbolbild) | Foto: dpa
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Update: Für Betroffene aus Rheinland-Pfalz und der Pfalz, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden vermuten, bringt eine Entscheidung aus Karlsruhe heute eine spürbare Veränderung. Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für Auskünfte von Impfstoffherstellern gesenkt – mit möglichen Folgen auch für laufende oder künftige Klagen aus der Region.

Im konkreten Fall geht es um eine Zahnärztin aus Mainz. Sie wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Coronavirus geimpft und verlor danach auf einem Ohr ihr Hörvermögen. Die Klägerin sieht einen Zusammenhang mit der Impfung und verlangt von Astrazeneca Auskunft sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen war sie gescheitert, unter anderem mit dem Hinweis auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs.

Veränderung: BGH senkt Hürden für Auskunftsanspruch

Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auf. Die Richter stellten klar, dass für einen Auskunftsanspruch nicht verlangt werden darf, dass die Ursächlichkeit des Medikaments überwiegend wahrscheinlich ist. Es genügt, wenn es plausibel erscheint, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat – selbst dann, wenn mehr gegen als für diesen Zusammenhang spricht.

Der Anspruch auf Auskunft ist nach der Entscheidung zudem nicht auf das individuelle Krankheitsbild beschränkt. Astrazeneca könnte verpflichtet sein, umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zu informieren. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Konsequenzen für mögliche Klagen aus der Region

Für Betroffene aus Städten und Kreisen der Pfalz und aus Rheinland-Pfalz bedeutet der Beschluss: Ohne vorherige Auskunft fehlen oft entscheidende Informationen, um Schadenersatzansprüche zu begründen. Der BGH betonte ausdrücklich, dass die Klägerin nach einer Auskunftserteilung weitere Tatsachen vortragen könnte. Damit muss auch der Anspruch auf Schadenersatz neu geprüft werden.

Ob die Mainzer Klägerin am Ende tatsächlich Geld erhält, ist offen. Klar ist aber: Die Entscheidung stärkt die Position von Impfgeschädigten, die auf Informationen der Hersteller angewiesen sind. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Karlsruhe. Das heute erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs hat konkrete Folgen für Menschen in der Region, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden geltend machen. In Karlsruhe klärt das höchste deutsche Zivilgericht, unter welchen Voraussetzungen Impfstoffhersteller wie Astrazeneca haften müssen – und wann Betroffene Anspruch auf Auskunft haben.

Konflikt um Haftung erreicht höchste Instanz

Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen verabreicht, auch in Städten und Landkreisen der Pfalz. Die meisten Impfungen blieben ohne dauerhafte Folgen, doch einzelne Betroffene berichten bis heute von schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Vor Gericht verlangen sie Entschädigung oder zumindest Einblick in Herstellerdaten. Genau um diesen Konflikt geht es nun vor dem Bundesgerichtshof.

Was rechtlich als Impfschaden gilt

Ein Impfschaden liegt nach Definition des Bundesgesundheitsministeriums vor, wenn eine Gesundheitsschädigung deutlich über übliche Impfreaktionen wie kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob eine solche Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde, prüfen die zuständigen Landesbehörden. Erst danach besteht grundsätzlich ein Anspruch auf staatliche Entschädigung.

Zahlen zeigen viele Meldungen – aber wenige Belege

Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Das entspricht 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen, bei schwerwiegenden Reaktionen 0,32 pro 1.000 Impfdosen. Das Institut betont, dass es sich um zeitliche Zusammenhänge handelt, nicht um bestätigte Impfschäden.

Klage aus Rheinland-Pfalz steht im Mittelpunkt

Geklagt hat Pia Aksoy aus Mainz. Sie erhielt im März 2021 den Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca. Kurz darauf traten bei ihr schwere gesundheitliche Probleme auf, unter anderem ein dauerhafter Hörverlust auf einem Ohr. «Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war», sagte Aksoy in der mündlichen Verhandlung im Dezember. Ihre Berufsgenossenschaft erkannte den Impfschaden an. Vor Gericht fordert sie von Astrazeneca Schadenersatz und Auskunft zu bekannten Verdachtsfällen sowie Wirkungen und Nebenwirkungen.

Wann Hersteller nach Gesetz haften müssen

Nach dem Arzneimittelgesetz haften Impfstoffhersteller nur unter engen Voraussetzungen. Voraussetzung ist, dass ein Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen, oder dass Fachinformationen nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprachen. Viele Gerichte lehnten Klagen bislang ab, weil die Europäische Arzneimittelagentur dem Astrazeneca-Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigte.

Auskunftsanspruch als zentraler Streitpunkt

Besonders relevant für Betroffene aus der Region ist die Frage des Auskunftsanspruchs. Wenn Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden bestehen, können Geschädigte vom Hersteller Informationen verlangen. Der Bundesgerichtshof machte in der Verhandlung deutlich, dass die Hürden dafür nicht zu hoch angesetzt werden dürfen.

Was das Urteil für Betroffene vor Ort bedeutet

Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil der Vorinstanz aufheben, müssten sich die Oberlandesgerichte erneut mit solchen Klagen befassen. Das könnte auch für weitere Verfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg relevant werden. Eine Entscheidung fällt heute. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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