Corona-Hilfen zurückzahlen: Gericht macht Weg für Ratenzahlungen frei

Das Verwaltungsgericht hat Verfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen mit Ratenzahlungsvereinbarungen zum Abschluss gebracht. (Symbolbild) | Foto: Arne Dedert/dpa
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Neustadt an der Weinstraße. Unternehmen, die Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, können in laufenden Verfahren unter Umständen auf Raten setzen. Darauf deutet eine Einigung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hin.

In drei Fällen einigten sich die Beteiligten nach Gerichtsangaben auf Ratenzahlungen. Geklagt hatten eine Friseurin, ein Kaffeehausbetreiber und der Geschäftsführer einer Teppichreinigung. Sie wollten sich gegen die Rückforderung von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro wehren. Die Anträge auf Corona-Soforthilfe waren im Jahr 2020 bei der Investitions- und Strukturbank gestellt worden.

Die Bank hatte später in allen drei Fällen errechnet, dass die Einnahmen über den Ausgaben lagen. Deshalb forderte sie die Hilfen vollständig zurück. Die Kläger verwiesen dagegen auf mögliche Folgen wie Entlassungen oder eine drohende Insolvenz.

Gericht schlägt Lösung mit Blick auf die Firmenlage vor

Nach Angaben des Gerichts kam die Einigung auf Vorschlag der Kammer zustande. Bei den Ratenzahlungen soll die wirtschaftliche Lage der betroffenen Unternehmen berücksichtigt werden.

Für andere Betroffene ist das Verfahren damit weiter relevant. Am Donnerstag, 24. September, will das Verwaltungsgericht über weitere Klagen verhandeln. Dabei geht es um die Rückforderung von Corona-Hilfen bei einem Wurst- und Fleischwarenhändler, einer Immobilienmaklerin und einer Friseurin.

Weitere Klagen in Neustadt anhängig

Beim Verwaltungsgericht Neustadt sind nach Gerichtsangaben derzeit 32 Klagen dieser Art anhängig. Nach heutigem Stand sei damit zu rechnen, dass zahlreiche weitere Verfahren folgen könnten. Das gelte auch für Rückzahlungen anderer Corona-Überbrückungshilfen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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