Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wer hilft, wenn man selbst nicht mehr kann?
Wörth am Rhein. Was geschieht, wenn Krankheit oder Behinderung dazu führen, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können? Ohne entsprechende Vorsorge setzt das Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertretung ein – eine Betreuerin oder einen Betreuer, die vom Gericht bestellt und kontrolliert werden. Diese Person muss jährlich Bericht erstatten und Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen. Durch rechtzeitige Vorsorge lässt sich selbst bestimmen, wer im Ernstfall die...