Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wer hilft, wenn man selbst nicht mehr kann?
- Pflege
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Wörth am Rhein. Was geschieht, wenn Krankheit oder Behinderung dazu führen, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können? Ohne entsprechende Vorsorge setzt das Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertretung ein – eine Betreuerin oder einen Betreuer, die vom Gericht bestellt und kontrolliert werden. Diese Person muss jährlich Bericht erstatten und Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen.
Durch rechtzeitige Vorsorge lässt sich selbst bestimmen, wer im Ernstfall die eigenen Interessen vertritt. Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ermöglicht es, persönliche Wünsche und Vorstellungen verbindlich festzuhalten – etwa zur medizinischen Behandlung oder Pflege. So behalten Betroffene auch in schwierigen Lebensphasen ein Stück Selbstbestimmung und entlasten gleichzeitig die vertrauten Personen, die sich um ihre Angelegenheiten kümmern.
Die Volkshochschule Wörth lädt zu einem Vortrag zu diesem wichtigen Thema am Donnerstag, 20. November 2025, um 18.30 Uhr in die Stadtbücherei Wörth, Am Rathausplatz, ein.
- Referent: Holger Bast vom Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V.
- Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung wird erbeten unter Tel. 07271 / 131-225 oder per E-Mail an vhs@woerth.de
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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