Arbeitsunfall absichern: Der betriebliche Weg zählt nach Feierabend
Arbeitsunfall nach Feierabend. Auch nach dem Ausstempeln kann ein Unfall versichert sein, wenn die Fahrt nachweislich einem betrieblichen Zweck dient. Entscheidend ist nicht allein die Uhrzeit, sondern wohin der Weg führte und warum er unternommen wurde. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt unter anderem die Behandlung und kann weitere Leistungen erbringen. Ob der Schutz besteht, wird bei Fahrten nach dem offiziellen Arbeitsende jedoch...