Arbeitsunfall absichern: Der betriebliche Weg zählt nach Feierabend
- Epileptischer Anfall nach dem Ausstempeln sorgt für Unfall: War das ein Arbeitsunfall?
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Arbeitsunfall nach Feierabend. Auch nach dem Ausstempeln kann ein Unfall versichert sein, wenn die Fahrt nachweislich einem betrieblichen Zweck dient. Entscheidend ist nicht allein die Uhrzeit, sondern wohin der Weg führte und warum er unternommen wurde.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt unter anderem die Behandlung und kann weitere Leistungen erbringen. Ob der Schutz besteht, wird bei Fahrten nach dem offiziellen Arbeitsende jedoch besonders genau geprüft.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins zu einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in München hin. Ein Kundendienst-Sachbearbeiter war nach dem Ausstempeln mit dem Auto verunglückt, nachdem er einen epileptischen Anfall erlitten hatte.
Der betriebliche Anlass muss konkret belegt sein
Der Mann hatte zuvor bei einem anderen Unternehmen ein Vorlegeband für Reklamationsarbeiten abgeholt. Nach eigenen Angaben wollte er es anschließend zu seiner Arbeitgeberin bringen. Bei der Fahrt kam er von der Straße ab, überfuhr eine Ampel und prallte gegen eine Hausmauer. Er verletzte sich schwer an der Schulter und musste mehrfach operiert werden.
Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung in zweiter Instanz. Der epileptische Anfall schloss einen Arbeitsunfall nach Auffassung des Gerichts nicht grundsätzlich aus. Nicht ausreichend belegt war aber, dass die Fahrt im Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich der Firma diente.
Ausstempeln, Strecke und Dringlichkeit sprechen gegen den Schutz
Für die Richter kamen mehrere Umstände zusammen:
- Der Beschäftigte hatte sich bereits ausgestempelt und seine Arbeitszeit war beendet.
- Die gewählte Strecke war deutlich länger als die von Google Maps empfohlene Verbindung zum Arbeitgeber. Diese hätte laut Gericht etwa vier statt acht Minuten gedauert.
- Das abgeholte Vorlegeband hätte nach Einschätzung des Gerichts über das Wochenende im Auto bleiben und erst am Montag mitgebracht werden können.
Zwar durfte der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit grundsätzlich Kleinteile beschaffen. Daraus folgte nach Ansicht des Gerichts aber nicht automatisch, dass er das Band unmittelbar zur Firma bringen musste. Wer nach Feierabend für den Betrieb unterwegs ist, braucht im Streitfall daher nachvollziehbare Anhaltspunkte für Ziel und Anlass der Fahrt. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |