ADFC-Aktion zum korrekten Überholen von Radfahrern
„Mit Abstand sicher“

Mit am Rad montierten Abstandhaltern waren die ADFC-Mitglieder in der Langen Rötterstraße unterwegs.  Foto: ADFC Mannheim
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  • Mit am Rad montierten Abstandhaltern waren die ADFC-Mitglieder in der Langen Rötterstraße unterwegs. Foto: ADFC Mannheim
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Mannheim. Abstand halten, lautet eine der zentralen Regeln in Coronazeiten. Abstand halten ist aber nicht nur bei der Eindämmung einer Pandemie angesagt, sondern auch im Straßenverkehr. Das gilt seit Ende April 2020 in verschärftem Maße auch beim Überholen von Radfahrern. Um auf den seither geltenden Mindestabstand von 1,50 Meter aufmerksam zu machen, veranstaltete der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Mannheim eine Infoaktion in der Langen Rötterstraße.

Von Christian Gaier

Vor der VR-Bank und vor dem Kiosk der Uhlandschule informierten ADFC-Mitglieder über die neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Und das aus gutem Grund, denn offenbar sind die neuen Regeln vielen Autofahrern noch nicht bekannt – oder werden einfach nicht beachtet. Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung, die sogenannte Fahrradnovelle, brachte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr, für die der ADFC nach eigenen Angaben lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen.

„Dieser Abstand muss auch eingehalten werden, wenn die Radfahrenden auf einem Schutzstreifen fahren“, informierte ADFC-Mitglied Robert Hoffmann. Auf Straßen außerorts betrage der Mindestabstand zwei Meter. Der neue Mindestabstand von zwei Metern muss außerdem eingehalten werden, wenn sich innerorts ein Kind auf dem Fahrrad befindet oder der Radfahrer innerorts mit einem Anhänger unterwegs ist. Hoffmann gibt zu bedenken, dass beim Einschätzen des Abstandes der äußerste, der Straße zugewandte Punkt des Rades zu beachten ist, also der Lenker. Beim Überholen von Kindern oder anderen erkennbar unsicheren Radfahrenden müssten Kraftfahrende immer damit rechnen, dass unvorhersehbar größere Lenkausschläge einen besonders großen Sicherheitsabstand erfordern. Radfahrende selbst müssen außerdem einen hinreichenden Sicherheitsabstand zu geparkten Kraftfahrzeugen einhalten, um Kollisionen mit ordnungswidrig geöffneten Fahrzeugtüren zu vermeiden, informiert Hoffmann.

Kaum noch Möglichkeiten zum Überholen

Häufig würden Radfahrende einen zu geringen Abstand durch überholende Kraftfahrzeuge als Grund nennen, das Fahren auf der Fahrbahn zu vermeiden. Je größer und schneller die überholenden Fahrzeuge sind, desto stärker wirken sich neben dem Erschrecken vor allem bei geringem Abstand aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen aus. Diese könne zu einem Fahrradunfall führen auch ohne dass eine eigentliche Berührung stattfindet. Lastwagenfahrer seien daher in besonderem Maße verpflichtet, Radfahrende nur zu überholen, wenn die verfügbare Fahrbahn dafür breit genug ist.
Im Verkehrsalltag bedeute dies, dass Autofahrern nun nur noch selten die Möglichkeit zum Überholen von Radfahrern gegeben ist. Rechne man alle vorgeschriebenen Abstände zusammen, bleibe nämlich nicht mehr viel von der Straße übrig. Die Bußgelder reichen von 30 Euro, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde, bis zu 100 Euro und einem Punkt, wenn durch unzureichenden Sicherheitsabstand ein Kind, ein hilfsbedürftiger oder älterer Mensch geschädigt wurde. Auch die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen seien auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht und auch das Halten auf Schutzstreifen sei jetzt ausdrücklich verboten, informierte Hoffmann.

Auch die Polizei widmet sich seit Ende April zunehmend der Kontrolle des Sicherheitsabstandes beim Überholen von Fahrrädern. So wurde am 5. Mai dieses Jahres ganztägig der bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick“ zur Fahrradsicherheit durchgeführt. An diesem Aktionstag sollten alle Verkehrsteilnehmenden für die Probleme und Gefahren im Radverkehr sensibilisiert werden und die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis füreinander gestärkt werden.
Auch das Polizeipräsidium Mannheim beteiligte sich mit fast 30 Kontrollaktionen, bei denen rund 80 Polizeibeamte eingesetzt waren, im ganzen Zuständigkeitsbereich an dem Aktionstag. Da die Entwicklung zeige, dass immer mehr Bürger vom Auto aufs Fahrrad oder Pedelec umsteigen und somit der Anteil der Radfahrenden im Straßenverkehr absehbar ansteigen werde, seien weitere Aktionen mit gleicher Zielrichtung bereits in der Planung.

Auch der ADFC wird seine Aktionen unter dem Motto „Mit Abstand sicher“ fortsetzen. Für Samstag, 24. Juli, 10 bis 14 Uhr ist eine weitere Informationsveranstaltung in der Mannheimer Innenstadt geplant, dieses Mal in der Marktstraße, wo das Überholen eines Radfahrers eigentlich gar nicht mehr möglich ist.

Mit am Rad montierten Abstandhaltern waren die ADFC-Mitglieder in der Langen Rötterstraße unterwegs.  Foto: ADFC Mannheim
Am Kiosk an der Uhlandschule befand sich einer von zwei Info-Punkten.  Foto: ADFC Mannheim
Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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