Vogelgrippe: Stallpflicht für gehaltenes Geflügel und gehaltene Vögel
Stadt und Kreis Kaiserslautern. Seit 1. November 2025 gilt in Stadt und Landkreis Kaiserslautern die Stallpflicht für private und gewerbliche Tierhaltungen. Das bedeutet, dass sämtliches gehaltenes Geflügel und andere gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen unterzubringen sind. Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern erlassen, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern. Seit Oktober 2025 breitet sich der Erreger der...