Kaiserslautern. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Oktober 2025 einen einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App im Bereich der Notrufleitstelle Kaiserslautern gefasst. Konkret geht es um die Teilnahme an einem Pilotprojekt, das über das Programm „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ des Landes finanziert wird. Der Landkreis Kaiserslautern hat sich als zuständige Rettungsdienstbehörde für den Leitstellenbereich Kaiserslautern bereit erklärt, das Projekt federführend zu begleiten. Ebenfalls mit dabei sind die Landkreise Donnersbergkreis und Kusel sowie durch den Ratsbeschluss nun auch die Stadt Kaiserslautern.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hatte das Konzept einer solchen App den Landräten und Beigeordneten im Leitstellenbereich Kaiserslautern vorgestellt. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit wurden dabei einvernehmlich befürwortet. Studien zeigen, dass die frühzeitige Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laienhelferinnen und -helfer die Überlebenschancen um das Zwei- bis Dreifache erhöhen kann“, berichtet der zuständige Beigeordnete der Stadt, Manuel Steinbrenner. Der Anteil der Laienreanimation liege jedoch deutlich unter 50 Prozent. „Gründe hierfür sind insbesondere die mangelnde Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die eingeschränkte Erreichbarkeit potenzieller Ersthelfer. Moderne App-basierte Systeme ermöglichen es inzwischen, registrierte Laienhelfer über ihr Mobiltelefon gezielt bei Notfällen in ihrer Nähe zu alarmieren.“
Diese Alarmierung erfolgt automatisiert und parallel zur Rettungsdiensteinweisung über die Integrierte Leitstelle. Verfügbare Nutzer können den Einsatz annehmen und erhalten anschließend präzise Einsatzinformationen wie etwa den Einsatzort. „Hiermit können im Ernstfall wertvolle Minuten überbrückt werden, bis ein Rettungswagen eintrifft. Eine solche App wäre folglich ein großer Gewinn für die Notfallversorgung in der Region“, so Steinbrenner.
Die Kosten der ersten beiden Jahre werden bei positivem Förderbescheid vollständig durch die IKZ-Förderung gedeckt. Ab dem dritten Jahr erfolgt die Kostenverteilung nach dem üblichen Schlüssel (maßgebende Einwohnerzahl) auf die beteiligten Gebietskörperschaften. Im Fall der Stadt Kaiserslautern wären dies rund 3000 Euro pro Jahr. red
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