Vogelgrippe bestätigt: Dynamische Infektionslage – Stallpflicht kommt
- Bald kein Freilauf mehr: Das Kreisveterinäramt bereitet die Stallpflicht für Geflügel vor
- Foto: Heike Schwitalla
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Stadt und Kreis Kaiserslautern. Am gestrigen Donnerstag, 30. Oktober 2025, wurde seitens des nationalen Referenzlabors der Ausbruch der Vogelgrippe (Aviären Influenza, Subtyp H5N1) bei den in der Nähe von Steinwenden-Weltersbach und im Gelände des Scheidelberger Woogs (Bruchmühlbach-Miesau) gefundenen Kraniche bestätigt. Inzwischen wurde ein weiterer verendeter Kranich im Stadtgebiet gefunden und beprobt. Auch in diesem Fall besteht laut Landesuntersuchungsamt der Verdacht auf eine Infektion. Der Befund des nationalen Referenzlabors steht noch aus. Weiterhin wurden tot aufgefundene Fasane und Hühner negativ auf das Virus untersucht.
- Starb an der Vogelgrippe: der bei Steinwenden verendete Kranich
- Foto: Foto: Kreisverwaltung Kaiserslautern
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Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz ist die Infektionslage in diesem Herbst besonders dynamisch. Die Ausbreitung wird durch den Vogelzug erheblich verstärkt. In mehreren Landkreisen wurden bereits bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögeln wie Kranichen und Kanadagänsen gemeldet.
Um eine Einschleppung der Tierseuche vom Wildgeflügel in Hausgeflügelbestände zu möglichst zu verhindern, bereitet die Kreisverwaltung Kaiserslautern für Ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis Kaiserslautern und die Stadt Kaiserslautern) eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vor, die zum einen eine Stallpflicht für sämtliche gehaltene Vögel, sowie ein Verbot für die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art vorsieht.
Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln, Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel, ist das Veterinäramt telefonisch unter 0631 7105450 und unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeit gilt folgende Mobilnummer 0172 3419516.
Folgende Angaben sind erforderlich:
• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
• genauer Fundort, bei Fund im freien Feld, wenn möglich mit Geodaten
• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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