Silvestermüll in Stadt und Kreis Kaiserslautern: Wer aufräumen muss – und wann

Die Party ist zu Ende, das Feuerwerk war schön: Am nächsten Morgen sollte der Silvestermüll fachgerecht entsorgt werden | Foto: Heike Schwitalla
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  • Die Party ist zu Ende, das Feuerwerk war schön: Am nächsten Morgen sollte der Silvestermüll fachgerecht entsorgt werden
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Stadt und Kreis Kaiserslautern. Raketenhülsen im Garten, Böllerreste auf dem Gehweg – kaum ist Silvester vorbei, stehen viele Menschen in Stadt und Kreis Kaiserslautern vor denselben Fragen: Was gehört in welche Tonne? Wer muss aufräumen? Und wie gefährlich sind Blindgänger? Stadt, Kreis und die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) geben klare Antworten.

Bevor es Ärger mit dem Nachbar gibt, kann der Verursacher lieber selbst zu Schaufel und Besen greifen | Foto: Animaflora PicsStock/stock.adobe.com
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Von Monika Klein

Grundsätzlich gilt: Abgebrannte Feuerwerksreste gehören in den Restmüll. Auch wenn viele Bestandteile nach Papier oder Pappe aussehen – sie sind mit chemischen Rückständen belastet und dürfen deshalb nicht ins Altpapier. Darauf weisen die Stadt und der Kreis Kaiserslautern hin.

Die Party ist zu Ende, das Feuerwerk war schön: Am nächsten Morgen sollte der Silvestermüll fachgerecht entsorgt werden | Foto: Heike Schwitalla
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Feuerwerksreste dürfen allerdings erst entsorgt werden, wenn sie vollständig erloschen, abgebrannt und ausgekühlt sind. Jedes Jahr komme es laut der Pressestelle des Kreises zu Behälterbränden, weil noch glimmende Reste zu früh in der Mülltonne landen.

Wohin mit Raketen, Böllern und Blindgängern?

Blindgänger oder defektes Feuerwerk sollten vor der Entsorgung mehrere Stunden in Wasser gelegt und anschließend sicher verpackt werden. Die ZAK empfiehlt, sie in eine reißfeste Tüte mit Sand zu packen. Größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden.

Nicht sorgfältig entfernter Silvestermüll kann in der Restmülltonne zu einer Gefahr werden | Foto: Monika Klein
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Verpackungen können dagegen wie gewohnt sortiert werden: Glasflaschen in den Glascontainer, saubere Kartonagen ins Altpapier, Kunststoffverpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack – allerdings nur, wenn sie nicht mit Feuerwerksrückständen verunreinigt sind. 

Wann muss nach Silvester aufgeräumt werden?

Auch wenn der Neujahrsmorgen nach einer langen Nacht nicht gerade zum Fegen einlädt: Die Räumpflicht gilt unabhängig vom Anlass. Gehwege sollten laut Stadtverwaltung möglichst zeitnah nach Silvester gereinigt werden, idealerweise noch am Neujahrstag.

Silvestermüll: Wer ist fürs Entfernen zuständig?

Liegt der Müll auf dem eigenen Grundstück, ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich – auch dann, wenn der Abfall vom Nachbarn stammt. Um Streit zu verhindern, rät die Stadtverwaltung, ein Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, in dem Probleme geklärt und Missverständnisse ausgeräumt werden können. 

Die Überreste der Böllerei sollten möglichst zeitnah entfernt werden | Foto: evbrbe/stock.adobe.com
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Öffentlicher Raum: Satzung statt Bauchgefühl

Im öffentlichen Raum regelt die jeweilige Straßenreinigungssatzung, ob Grundstückseigentümer oder die Stadtbildpflege zuständig sind. Ist kein Verursacher feststellbar, bleibt die Reinigung häufig an der Allgemeinheit hängen, teilen die Pressestellen von Stadt- und Kreisverwaltung mit. Da die Straßenreinigungssatzungen der Kommunen variieren können, wird empfohlen, sich im Zweifelsfall bei der jeweiligen Gemeinde schlau zu machen. 

Deutlich mehr Müll nach den Feiertagen

Die Weihnachtsgeschenke sind ausgepackt, alle Raketen und Böller gezündet – und der Abfallbehälter ist randvoll. Das spürt auch die Stadtbildpflege Kaiserslautern, die an Neujahr ein Team durch die Innenstadt schickt, wie die städtische Pressestelle auf Nachfrage mitteilt. Ansonsten arbeiten die Beschäftigten nach dem normalen Dienstplan. Nur, dass die Menge an Silvestermüll immens sei und leider nicht rückläufig, so die Stadt. 

Auch die ZAK muss eine deutlich höhere Abfallmenge bewältigen. Mehr Konsum, mehr Zeit zu Hause und verschobene Abfuhrtermine stellen den Entsorgungsbetrieb jedes Jahr vor besondere Herausforderungen. An Heiligabend und an Silvester haben die Mitarbeiter bis in die Abendstunden zu tun. Im Januar landen dann laut ZAK-Angaben rund 120 Tonnen Weihnachtsbäume aus Stadt und Landkreis Kaiserslautern bei dem Entsorgungsbetrieb. Sie werden zu Kompost, Strom und Wärme verarbeitet.

Lametta, Christbaumkugeln und Lichterketten müssen vor dem Entsorgen des Weihnachtsbaumes entfernt werden | Foto: Pasko Maksim/stock.adobe.com
  • Lametta, Christbaumkugeln und Lichterketten müssen vor dem Entsorgen des Weihnachtsbaumes entfernt werden
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Kurz & wichtig: Tipps zum Umgang mit dem Feiertags- und Silvestermüll

  • Lametta und Weihnachtsschmuck gehören nicht in den Bioabfall.
  • Defekte Lichterketten sind Elektroabfall.
  • Wer den Müll reduzieren möchte, sollte weniger Feuerwerk zünden.
  • Die feuchten, klebrigen Pappreste lassen sich am einfachsten vom Boden entfernen, wenn sie vor dem Fegen getrocknet sind.
Gehört nicht in den Restmüll: Ist die Lichterkette kaputt, wird sie zu Elektroabfall | Foto: Paul Needham
  • Gehört nicht in den Restmüll: Ist die Lichterkette kaputt, wird sie zu Elektroabfall
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Mehr Infos zum Entsorgen des Mülls der Silvesterparty gibt es hier:

Mülltrennung: Abfall-Kater nach Silvesternacht
Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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