Deadline für Eigentümer: Wer bis Ende Juli nicht reagiert, riskiert Ärger
Speyer. Seit Ende Juni erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Speyer ein Schreiben der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Übermittlung bestimmter Daten gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung – ZES). Diese Satzung wurde am 22. Juli 2022 erlassen, um dem anhaltenden Bevölkerungswachstum in Speyer und dem damit steigenden Bedarf an Wohnraum wirksam zu begegnen. Derzeit leben mehr als 51.000 Menschen in der...