Orientierungshilfe bei Mietpreisen
Neuer Karlsruher Mietspiegel erscheint zum Jahresbeginn 2025

Die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen in der Fächerstadt ist weiterhin hoch - der Mietspiegel will eine Einordnung bieten. | Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt
  • Die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen in der Fächerstadt ist weiterhin hoch - der Mietspiegel will eine Einordnung bieten.
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Karlsruhe. Der Karlsruher Mietspiegel 2025 erscheint zum Jahresbeginn 2025 und gilt wie bisher für zwei Jahre. Es handelt sich hierbei um einen neu erstellten Mietspiegel, welcher nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erarbeitet wurde und erstmalig auch auf möblierten Wohnraum in Karlsruhe angewendet werden kann.

Die Erstellung des Mietspiegels durch die Stadt Karlsruhe erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe e. V., dem Mieterverein Karlsruhe e. V., den Karlsruher Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie der Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses und der Professur für Facility Management am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Alle Beteiligten haben den Mietspiegel einstimmig als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat ebenfalls zugestimmt und durch sein Votum die Akzeptanz des Mietspiegels auf breiter Basis verdeutlicht.

Bürgermeister Dr. Albert Käuflein erläutert: „Mit dem neuen Mietspiegel steht der Mieter- und Vermieterseite in Karlsruhe weiterhin eine gute und verlässliche Orientierungshilfe bei der Festlegung von angemessenen Mietpreisen für Wohnraum zur Verfügung. Der Mietspiegel trägt so dazu bei, Mietstreitigkeiten zu versachlichen und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.“

Der Mietspiegel ist nur auf Wohnungen innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets anwendbar und gilt nicht für Mietwohnungen in den umliegenden Gemeinden.

Bezugsquellen für den Mietspiegel 2025: Der Karlsruher Mietspiegel 2025 ist ab dem 1. Januar 2025 als kostenfreier Download (PDF) unter statistik.karlsruhe.de erhältlich. Wer eine gebundene Ausgabe bevorzugt, kann diese über das Online-Bestellformular kostenpflichtig bestellen. Sollte eine Bezahlung online nicht möglich sein, kann die Broschüre direkt beim Amt für Stadtentwicklung per E-Mail (statistik(at)karlsruhe.de) bestellt werden.

Ab dem 2. Januar 2025 kann der Mietspiegel bei den bekannten Verkaufsstellen durch Barzahlung erworben werden. Die Broschüre kostet 8,03 Euro pro Exemplar für Selbstabholer (7,50 Euro zuzüglich USt.). Wer den Mietspiegel bestellt und sich zuschicken lässt, zahlt für die Broschüre zuzüglich Porto 9,74 Euro. Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe e. V. beziehungsweise Mieterverein Karlsruhe e. V.
Ältere Mietspiegel und Kontakt zur Statistikstelle

Ältere Versionen des Mietspiegels sind ausschließlich über die Statistikstelle Karlsruhe erhältlich. Für Fragen und Auskünfte (keine Rechtsberatung) steht das Team der Statistikstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung (telefonisch unter 0721 133-1232 oder per E-Mail unter statistik(at)karlsruhe.de).

Autor:

Jo Wagner

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