Ferienwohnungen sicher durch die Winterpause bringen
Leerstehende Ferienwohnungen brauchen auch in der Winterpause Aufmerksamkeit: In den Wasserleitungen darf das Trinkwasser nicht zu lange stehen. Vermieterinnen und Vermieter müssen deshalb entweder eine fachgerechte Wiederinbetriebnahme vorbereiten oder während des Leerstands regelmäßig alle Entnahmestellen spülen. Die Trinkwasserverordnung verlangt spätestens alle 72 Stunden einen vollständigen Wasserwechsel über die gesamte Installation. Für Wasser zum Trinken und Kochen gilt nach Angaben des...