Wahlplakat beschädigen: Diese Strafen drohen
Wahlplakat beschädigen. Wer Wahlplakate beschmiert, überklebt, zerkratzt oder mitnimmt, riskiert eine Geldstrafe und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafe. Im Wahlkampf wirken beschädigte Plakate oft wie ein kleiner Streich, rechtlich kann daraus aber schnell Sachbeschädigung oder Diebstahl werden. Nach Angaben des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt macht sich strafbar, wer ein Wahlplakat etwa beschmiert, besprüht, überklebt oder anderweitig beschädigt. Bei...