Veranstaltungsbranche

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Ratgeber
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Maske in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche weiterhin abgenommen werden   | Foto: Cifer88/Pixabay

Tanzen ohne Maske bleibt weiterhin möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen

Baden-Württemberg. Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt. Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig...

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