OstparkBad Frankenthal

Beiträge zum Thema OstparkBad Frankenthal

Sport
Das Ostparkbad in Frankenthal | Foto: Gisela Böhmer

Frankenthaler Hallenbad
Ostparkbad: 3G-Regel entfällt

Frankenthal. Im Frankenthaler Ostparkbad sowie in der Sauna sind die bisher geltenden Zutrittsregeln entfallen. So besteht für Besucher keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Des Weiteren ist ein Nachweis über die 3G-Regel nicht mehr erforderlich. Der Zutritt kann somit allen Besucher ermöglicht werden. ps

Ratgeber
Das Ostparkbad in Frankenthal | Foto: Gisela Böhmer

Stadtwerke Frankenthal informieren
OstparkBad: 3G für Besucher

Frankenthal. Im Frankenthaler OstparkBad sowie in der Sauna gelten neue Zutrittsregeln. So können Besucher mit einem 3G-Nachweis das Bad und die Sauna betreten. Ungeimpfte Personen ab 18 Jahren benötigen weiterhin einen Testnachweis. Die Testzertifikate müssen von einer offiziellen Teststelle ausgestellt sein. PoC-Schnelltests sind ab Ausstellungszeitpunkt 24 Stunden, PoC-PCR und PCR Tests 48 Stunden gültig. Es gilt der Zeitpunkt des Zutritts in das OstparkBad. Die Nachweise und Testzertifikate...

Sport
Das Ostparkbad in Frankenthal | Foto: Gisela Böhmer

Stadtwerke Frankenthal informieren
2G+ im Ostparkbad

Frankenthal. Aufgrund der immer mehr steigenden Zahlen und den aktuellen Bestimmungen, passt auch die Stadtwerke ihre Maßnahmen an. Im Frankenthaler OstparkBad sowie in der Sauna gilt ab Samstag, 4. Dezember, die 2G+ Regel für alle Besucher. Um das Bad oder die Sauna betreten zu dürfen, muss ein entsprechender Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung jeweils in Verbindung mit einem tagesaktuellen Test (max. 24 Stunden) vorgelegt werden. Zusätzlich wird die Vorlage eines...

Lokales
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Wichtiger Hinweis der Stadtwerke Frankenthal
Stadtwerke schließen Verwaltung, Kundenzentrum und OstparkBad mit Sauna ab 13. März

Frankenthal. Wegen der aktuellen Corona-Epidemie schließen die Stadtwerke ihre Verwaltung und das Kundenzentrum für Kunden und Gäste. Auch der Kassenautomat für Bareinzahlungen kann bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Kunden können ihre Anliegen aber weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal mit den Stadtwerken abwickeln. Die entsprechenden Kontaktinformationen können direkt auf der Startseite der Homepage des Energieversorgers nachgelesen werden. Die Stadtwerke...

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