Coronavirus in Rheinland-Pfalz
Erleichterungen für Gastronomie

So entspannt wie in den letzten Jahren ist der Biergartenbesuch noch nicht - aber es ist wieder mehr möglich.    | Foto: djd/Brauerei C. & A. Veltins
  • So entspannt wie in den letzten Jahren ist der Biergartenbesuch noch nicht - aber es ist wieder mehr möglich.
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Pfalz. Ab heute gilt die achte Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Sie enthält auch Erleichterungen für die Gastronomie. Das hat Wirtschaftsminister Volker Wissing mitgeteilt. Die gemeinsam mit den Branchen-Verbänden erarbeitete Handreichung zu Hygieneregeln für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wurde entsprechend aktualisiert.
„Mit Blick auf die positive Entwicklung der Infektionszahlen können wir zwei Wochen nach Öffnung der Gastronomie-Betriebe behutsam weitere Lockerungen ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Wissing, „die Handreichung zur Information der Branche haben wir entsprechend aktualisiert.“
Nach der neuen achte Corona-Bekämpfungsverordnung ist der Thekenverkauf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Buffets wie beispielweise beim Frühstück in Hotels können wieder angeboten werden, wenn die Speisenabgabe über Service-Personal erfolgt („bedientes Buffet“). Auch Biergärten können wieder über ihre Theken verkaufen. Zudem dürfen Gastronomie-Betriebe bis 22.30 Uhr öffnen und auch die Begrenzung von sechs Personen an Tischen im Außenbereich entfällt.
Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. Demnach gilt etwa weiterhin die Zuordnung der Gäste an Tische (‚Wait to be seated‘ und ähnliche Regeln) und die Aufnahme der Kontaktdaten.
Die aktuelle Handreichung finden man online unter www.mwvlw.rlp.de
Wissing erinnerte daran, dass der Gesundheitsschutz nach wie vor Priorität habe. Die Lockerungen seien zum jetzigen Zeitpunkt aber möglich und damit auch nötig. Die Landesregierung bewerte die Situation stetig. Ein verändertes Infektionsgeschehen müsse dazu führen, bestehende Regelungen anzupassen. „Wir wollen unseren Unternehmen eine Perspektive geben, aber dies kann und darf nicht zulasten der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger gehen“, unterstrich Wissing.
Die zu Grunde liegende achte Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab dem heutigen Mittwoch, 27. Mai, und kann man hier nachlesen. rk/ps

Autor:
Roland Kohls aus Mannheim
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