Rückruf in Deutschland: Diese Süßigkeiten können für Allergiker gefährlich sein
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Produktrückruf: Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein warnt vor dem Verzehr von Süßwaren aus dem Iran. Grund der Warnung ist eine fehlende Deklaration der Allergene "Ei" und "Pistazie"; vor allem für Allergiker kann das Produkt gesundheitsschädlich sein.
Das Produkt wurde wohl auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verkauft; die genauen Vertriebswege sind jedoch nicht bekannt, weil der Vorlieferant in Schweden nicht für die deutsche Lebensmittelüberwachung erreichbar ist.
Was wurde zurückgerufen?
Betroffen sind die Süßwaren "Zaban sweets" und "Zaban papion sweets" wegen fehlender Allergenkennzeichnung für Ei und Pistazie. Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen; je nach Krankheitsbild kann es zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben, der Hersteller ist unbekannt.
- Bei dieser Süßware sind die Allergene Ei und Pistazie nicht gekennzeichnet
- Foto: Zentrale Behörde für Lebensmittelsicherheit in Schweden
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Details
Es handelt sich um 500-Gramm-Verpackungen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 25.01.2027. Ein Erzeugnis trägt den Barcode 7302852588587, das andere den Barcode 7302111588529. Als Herkunft ist Iran angegeben. Aufgrund der deutschen Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass die Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gelangt sind; die Vertriebswege sind nicht bekannt. Das durch Behörden in Schweden als Vorlieferant benannte Unternehmen in Norderstedt ist nicht erreichbar, weshalb die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das MLLEV erfolgt.
Was Verbraucher tun sollten
Das Produkt kann gesundheitsgefährdend sein und sollte nicht mehr verzehrt werden. Personen mit einer Ei- oder Pistazien-Allergie sollten das Produkt keinesfalls verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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