EU führt Widerrufs-Button ein: Online-Käufe bald mit einem Klick rückgängig machen
- Online-Shopping und Online-Vertragsabschlüsse werden bald verbraucherfreundlicher (Bild erstellt mit KI)
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Deutschland / EU. Online-Einkäufe sollen in der EU ab 19. Juni 2026 deutlich einfacher widerrufen werden können. Ein neuer Button in Shops und Apps ermöglicht es Verbrauchern, Verträge mit wenigen Klicks zu stornieren. Online-Shops müssen dann eine klar sichtbare Funktion bereitstellen, mit der sich ein abgeschlossener Vertrag direkt über die Website oder App widerrufen lässt.
Damit wird der Widerruf digitaler Einkäufe deutlich stärker in den Bestellprozess integriert und soll für Verbraucher einfacher erreichbar sein.
Neuer „Widerrufsbutton“ wird Pflicht im Online-Handel
Kern der EU-Regelung ist eine verpflichtende Schaltfläche auf Online-Plattformen. Diese muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“. Nach dem Anklicken folgt ein festgelegter Ablauf: Verbraucher geben Vertragsdaten ein und bestätigen den Widerruf anschließend digital. Erst danach wird der Vorgang abgeschickt.
Der Widerrufsbutton ist in der Regel eine gut sichtbare Schaltfläche oder alternativ ein klar erkennbarer Link, der direkt zur Widerrufsfunktion führt.
Er muss:
- deutlich hervorgehoben auf der Website platziert sein (nicht versteckt),
- eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbaren klaren Formulierung,
- während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar und zugänglich bleiben.
Außerdem gilt: Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Wenn diese freiwillig verlängert wird, muss der Button entsprechend länger verfügbar bleiben.
Betroffen sind Online-Verträge mit Widerrufsrecht
Die neue Regel gilt für Verträge, die über Webseiten oder Apps abgeschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Nicht erfasst sind Verträge, die außerhalb digitaler Oberflächen zustande kommen, etwa telefonisch oder per E-Mail.
Bestätigung wird verpflichtend
Nach dem Widerruf müssen Anbieter den Eingang der Erklärung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass der Widerruf innerhalb der Frist eingegangen ist. Der Vertrag ist damit noch nicht automatisch beendet – die Bestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang.
Bestehende Wege bleiben weiterhin gültig
Der neue Widerrufsbutton ersetzt keine bisherigen Möglichkeiten, sondern soll ergänzend eingeführt werden. Verbraucher können weiterhin per E-Mail oder über andere vorgesehene Wege widerrufen. Die neue Funktion ist eine zusätzliche, verpflichtende Option für Online-Händler.
Bei fehlender Umsetzung drohen Folgen
Wenn Anbieter den Widerrufsbutton nicht korrekt bereitstellen, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. Zudem sind rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen möglich.
Das Wichtigste zum Widerrufbutton im Überblick
* Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Shops verpflichtet, einen eindeutig gekennzeichneten Widerrufsbutton bereitzustellen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dies betrifft insbesondere Fernabsatzverträge, die über Websites oder Apps abgeschlossen werden.
* Die Pflicht gilt auch für Anbieter mit Sitz im Ausland, sofern deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.
* Der Widerruf soll über eine einfache Zwei-Stufen-Funktion erfolgen, die eine unkomplizierte Erklärung ermöglicht und unmittelbar eine Eingangsbestätigung liefert.
* Ist kein Widerrufsbutton vorhanden, bleibt der Widerruf dennoch wirksam und kann weiterhin auf anderen Wegen erklärt werden, etwa per E-Mail.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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