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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Kurzfristige Beschäftigung jetzt bis zu fünf Monate möglich
Längere Befristung

Speyer. Eine kurzfristige Beschäftigung kann in diesem Jahr zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ausnahmsweise länger ausgeübt werden: Für fünf Monate oder 115 Tage. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten der Fall. Verdienst spielt keine RolleBei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine...

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