Allgemeinverfügung

Beiträge zum Thema Allgemeinverfügung

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Die Aufstallungspflicht im Rhein-Pfalz-Kreis endet am morgigen Freitag | Foto: enriquelopezgarre/Pixabay

Aufhebung der Aufstallungspflicht im Rhein-Pfalz-Kreis
Vogelgrippe gebannt

Rhein-Pfalz-Kreis. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26. Januar wird mit Wirkung vom morgigen Freitag, 23. April, aufgehoben. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hatte für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer die Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Grund...

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Auch der Rhein-Pfalz-Kreis verlängert seine geltende Allgemeinverfügung, weil die Coronavirus-Infektionszahlen im Landkreis unverändert hoch sind | Foto: Dr StClaire/Pixabay

Rhein-Pfalz-Kreis verlängert Allgemeinverfügung
Ausgangssperre bleibt

Rhein-Pfalz-Kreis. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin über 100 liegt, verlängert der Landkreis seine geltende Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 26. April. Lockerungen der Maßnahmen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage konstant unter dem Wert 100 liegt. Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

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Zwar endet am Montag die nächtliche Ausgangssperre im Rhein-Pfalz-Kreis, aber etwa bei den Alten- und Pflegeheimen bleiben Einschränkungen bestehen. | Foto:  icsilviu/Pixabay

Neue Allgemeinverfügung für Rhein-Pfalz-Kreis
Nächtliche Ausgangssperre endet am Montag

Rhein-Pfalz-Kreis. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen eine weitere Allgemeinverfügung - basierend auf der 15. CoBeLVO – die bis einschließlich Sonntag, 28. Februar, gelten wird. Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. Januar läuft geordnet zum 14. Februar aus. Die Landesregierung hat angekündigt, den Lockdown – mit einigen Änderungen – zu verlängern. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes (CoBeLVO) wird mit Wirkung vom Montag, 15....

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Der Rhein-Pfalz-Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung bis einschließlich 14. Februar. Im Kreis gilt also weiterhin die nächtliche Ausgangssperre, während Speyer diese ab Montag aufhebt. | Foto: Masum Ali/Pixabay

Allgemeinverfügung im Rhein-Pfalz-Kreis
Nächtliche Ausgangssperre bleibt

Rhein-Pfalz-Kreis. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung - basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar verlängern. Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar geschlossen bleiben müssen. Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch...

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Auch im Rhein-Pfalz-Kreis wurde die Allgemeinverfügung an die neuen Beschlüsse des Landes angepasst. Sie tritt heute in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar. | Foto:  fernando zhiminaicela/Pixabay

Neue Allgemeinverfügung für Rhein-Pfalz-Kreis
"Maßnahmen zeigen Wirkung"

Rhein-Pfalz-Kreis. Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am heutigen Montag in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar. Daraufhin verlängert der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung - basierend auf der neuen 15. CoBeLVO. „Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis sinkt zurzeit, ist jedoch noch lange nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Die einschränkenden Maßnahmen zeigen jedoch...

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Foto: Gemeindeverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkung und Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Öffentliche Bekanntmachung Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 28a Absätze 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch das 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl I 2020 Nr. 52, Seite 2397 ff.) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10.03.2010 (GVBl....

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Symbolfoto | Foto: AdobeStock_318002637_creativeneko

Rhein-Pfalz-Kreis: Neue Allgemeinverfügung
Sperrstunde sowie Beschränkungen bei Sport und Veranstaltungen

Rhein-Pfalz-Kreis. Ab morgen, 27. Oktober 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtfertigt der aktuelle 7-Tages-Indizientwert die erhöhten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine mit den Städten Speyer und Frankenthal abgestimmte Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute, 26. Oktober 2020, dementsprechend erlassen. Die Maßnahmen...

Ratgeber
Foto: Levan/stock.adobe.com

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung
Strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Rhein-Pfalz-Kreis. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis ab morgen strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Regelungen gelten zum Schutz älterer, vorerkrankter und pflegebedürftiger Menschen. Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II (entsprechend der...

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Foto: Gemeindeverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung: 1. An allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. 2. An allen...

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Foto: Gemeineverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung: 1. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mehr als 75 Personen im Gebiet des Rhein-Pfalz-Kreises sind untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich...

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