Für mehr bezahlbaren Wohnraum
Volkswohnung erhöht den Anteil an geförderten Wohnungen im Neubau

Als kommunales Wohnungsbauunternehmen hat die Volkswohnung den Auftrag, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Dazu gehört insbesondere die Versorgung einkommensschwächerer Bevölkerungskreise. Der Anteil an gefördertem Wohnraum im Gesamtbe-stand der Volkswohnung ist ein wichtiger Aspekt, um langfristig die Bezahlbarkeit zu gewährleisten. Ab sofort wird bei Neubauprojekten der Volkswohnung ein Anteil von durchschnittlich 70 % an öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt.

Wohnraum, und noch dazu bezahlbarer, ist ein knappes Gut. Ein wichtiges Korrektiv auf dem Wohnungsmarkt sind öffentlich geförderte Wohnungen, da diese in der Regel unter dem Mittelwert des lokalen Mietspiegels vermietet werden müssen. Zum anderen stellt die Förderung sicher, dass der bezahlbare Wohnraum über das Konzept des Wohnberechtigungsscheines an Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen vermietet wird. Die Karlsruher Volkswohnung verfolgt bewusst eine kontinuierliche Steigerung des Anteils der Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen. Bislang betrug die Quote der geförderten Wohnungen im Neubau mindestens 50 %. In seiner jüngsten Sitzung hat der Aufsichtsrat der städtischen Gesellschaft dem Vorschlag zugestimmt, diesen Anteil auf durchschnittlich 70 % aller in den kommenden Jahren neu entstehenden Wohnungen zu erhöhen. Die restlichen Einheiten werden frei finanziert, um eine lebendige Durchmischung der Mieterinnen- und Mieterstruktur zu erreichen

Das selbstgesteckte Ziel verdeutlicht den sozialen Anspruch und das Verantwortungsbewusstsein der Wohnungsgesellschaft: „Wohnen muss auch für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen bezahlbar bleiben. Mit diesem Beschluss verfügen wir über die Grundlage, konsequent weiteren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die aufgrund geringer Einkommen keinen oder einen erschwerten Zugang zu Wohnungen auf dem freien Markt haben“, verdeutlicht Volkswohnungs-Geschäftsführer Stefan Storz die Motivation des Wohnungsbauunternehmens.

Und auch besondere Anspruchsgruppen finden bei der Volkswohnung passenden Wohnraum, denn bereits jetzt errichtet die Volkswohnung nahezu all ihre Neubauwohnungen schwellenfrei und altersgerecht. Außenanlagen werden barrierefrei gestaltet. Um das Konzept barrierearmer Wohnungen passgenau weiterzuentwickeln, werden die konkreten Anforderungen von Personen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen in Zukunft stärker bei Planungsstandards und Nachrüstungen von Wohnungen, Gebäuden und Außenanlagen berücksichtigt. Ein ausgewogenes Maß an Barrierefreiheit, dafür aber für sehr viele Wohnungen, ist das Ziel.

Autor:

Gudrun Ziegler aus Karlsruhe

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