POL-KA: (KA)Karlsruhe
74-Jähriger übergibt angeblicher Polizeibeamtin 30.000 Euro

Ein in Karlsruhe wohnhafter 74-jähriger Mann erhielt am Donnerstagmorgen einen Anruf von einer angeblichen Polizeibeamtin. In der Folge kam es am Nachmittag zur Übergabe von 30.000 Euro Bargeld.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ging der Geschädigte zu Beginn des sogenannten "Schockanrufs" offenbar davon aus, dass er mit einem Bekannten telefoniere. Der Mann erzählte ihm mit weinerlicher Stimme, er habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Bei dem Unfall sei ein Kind zu Tode gekommen und er selbst sei aufgrund dessen nun festgenommen worden.

Das Gespräch wurde schließlich von einer Frau weitergeführt, die sich gegenüber dem Geschädigten als Polizeibeamtin ausgab. Die angebliche Beamtin erklärte, der Bekannte des 74-Jährigen komme wegen des Vorfalls in Untersuchungshaft. Dies sei nur zu verhindern, indem er eine Kaution für seinen Bekannten zahle. Man vereinbarte letzten Endes die Zahlung einer Summe von 30.000 Euro in bar. Der 74-Jährige übergab den Geldbetrag letztlich nach entsprechender Abmachung um 13 Uhr in der Baumeisterstraße einer ihm unbekannten Geldabholerin.

Dass er Opfer eines Betrugs geworden ist, wurde dem Geschädigten erst klar, als er sich bei einem Polizeiposten nach dem Verbleib seines Bekannten erkundigen wollte.

Die Geldabholerin war von osteuropäischem Erscheinungsbild und sprach gebrochen Deutsch. Sie war circa 170 cm groß, hatte eine normale Statur und trug schulterlanges, graumeliertes Haar, eine Sonnenbrille und einen Mund-Nasenschutz. Ihr Alter wird zwischen Ende vierzig und Mitte fünfzig geschätzt. Bekleidet war sie mit einem dunklen Mantel. Ferner führte sie eine hellbraune Damenhandtasche mit dunkelbraunen Flecken mit sich.

Die Kriminalpolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die nähere Hinweise zu der beschriebenen Geldabholerin geben können, sich beim Kriminaldauerdienst unter 0721 666-5555 zu melden.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Hinweise:

Vergewissern Sie sich, ob es sich bei der anrufenden Person tatsächlich um einen Bekannten oder Verwandten handelt und legen sie bei auch nur geringen Zweifeln umgehend auf.

Betrüger setzen Emotionen gezielt ein, um bei anderen Menschen Empathie zu wecken. Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen und halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit ihrer Familie oder ihnen vertrauten Personen. Wählen Sie, nachdem sie aufgelegt haben, die Notrufnummer 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit.

Grundsätzlich gilt: Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre finanziellen Verhältnisse und übergeben Sie Wertgegenstände oder Bargeld niemals an fremde Personen!

Falls Sie dennoch Opfer eines solchen Betruges geworden sein sollten, scheuen Sie sich nicht davor, den Sachverhalt bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Viele Betroffene sprechen beispielsweise aus Schamgefühl entweder erst verspätet oder überhaupt nicht mit Vertrauenspersonen. Dabei können zeitnahe Anzeigenerstattungen helfen, die Aufklärungswahrscheinlichkeit des Betrugs zu erhöhen. Außerdem können durch eine Anzeige eventuell weitere Taten aufgeklärt und verhindert werden.

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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