Kompost anlegen: So klappt es ohne Ärger mit Nachbarn und WEG

Symbolbild: Ein Komposthaufen spart Bioabfall und liefert gute Erde, kann aber bei falschem Standort Ärger machen. Worauf es bei Abstand, Inhalt und WEG-Regeln ankommt. | Foto: netrun78/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Ein Komposthaufen spart Bioabfall und liefert gute Erde, kann aber bei falschem Standort Ärger machen. Worauf es bei Abstand, Inhalt und WEG-Regeln ankommt.
  • Foto: netrun78/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Thorsten Kornmann

Kompost anlegen. Ein Komposthaufen kann Küchen- und Gartenabfälle in nützliche Erde verwandeln, wenn Standort und Material passen und keine Gerüche oder Schädlinge für Konflikte sorgen.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) ordnet ein, worauf Haus- und Wohnungseigentümer:innen achten sollten, damit der Kompost im Alltag praktisch bleibt und nicht zum Streitpunkt wird.

Typische geeignete Abfälle sind Kaffeesatz, Eierschalen, ungekochte Obst- und Gemüsereste, trockenes Laub und Heckenschnitt. Daraus entsteht nährstoffreiche Erde, die im Garten oder im Pflanz- und Blumentopf als natürlicher Dünger genutzt werden kann.

Welches Kompost-System zum Garten passt

Für die Kompostierung kommen je nach Platz und gewünschter Geschwindigkeit unterschiedliche Systeme in Betracht:

  • Offener Lattenkomposter aus Holz, meist steckbar und in der Höhe anpassbar.
  • Komposter aus Drahtgitter, ebenfalls mit guter Luftzirkulation.
  • Thermokomposter aus Kunststoff als geschlossenes System, oft platzsparend und in der Regel schneller in der Umsetzung.

Standort wählen: Abstand hilft gegen Ärger

Ein Kompost für den Eigenbedarf im Garten ist laut WiE meist ohne kommunale Genehmigung möglich. Entscheidend ist aber, dass Nachbar:innen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, etwa durch starke Gerüche oder Schädlingsbefall. WiE verweist hier auf § 906 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann zudem ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung in Betracht kommen, etwa nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch.

Konkrete Mindestabstände sind in Landesbauordnungen für Komposthaufen häufig nicht festgelegt. WiE weist aber darauf hin, dass Nachbarrechtsgesetze mancher Bundesländer bei einem Komposthaufen bis zu 2 Metern Höhe einen Mindestabstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze vorsehen. Manche Kommunen empfehlen ein bis zwei Meter. Praktisch hilft außerdem, den Kompost nicht direkt an Terrassen, Fenstern, Türen oder Spielplätzen zu platzieren.

Was besser nicht auf den Kompost gehört

Damit keine Tiere angezogen werden, ist die Abfall-Auswahl entscheidend. Nicht auf den Kompost gehören:

  • Fleisch, Fisch und Knochen
  • gekochte Essensreste
  • Katzenstreu und Tierkot
  • Teile von kranken Pflanzen

WiE empfiehlt außerdem, Kompostmaterial möglichst gut zu zerkleinern und den Haufen regelmäßig umzusetzen.

Wichtig in der WEG: Ohne Beschluss geht es meist nicht

In Wohnungseigentümergemeinschaften gilt nach Einordnung von WiE: Ohne Beschluss darf in der Regel kein Kompost im Gemeinschaftsgarten angelegt werden, weil es sich meist um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt. Das gilt laut WiE auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil besteht. Sinnvoll ist vorab ein Blick in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, da dort Regeln zur Gartengestaltung und Nutzung stehen können.

WiE rät, das Vorhaben über die Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen zu lassen und den Beschlussantrag so zu planen, dass Standort, Geruchsvermeidung und Schädlingsschutz nachvollziehbar geregelt sind.

Wer sich weiter einlesen möchte, findet Grundlagen unter anderem in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompostfibel

Am Ende entscheidet die saubere Planung über den Nutzen, weil ein gut platzierter und korrekt befüllter Komposthaufen die Gartenarbeit erleichtert, ohne das Zusammenleben zu belasten.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.