Kompost anlegen: So klappt es ohne Ärger mit Nachbarn und WEG
- Symbolbild: Ein Komposthaufen spart Bioabfall und liefert gute Erde, kann aber bei falschem Standort Ärger machen. Worauf es bei Abstand, Inhalt und WEG-Regeln ankommt.
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Kompost anlegen. Ein Komposthaufen kann Küchen- und Gartenabfälle in nützliche Erde verwandeln, wenn Standort und Material passen und keine Gerüche oder Schädlinge für Konflikte sorgen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) ordnet ein, worauf Haus- und Wohnungseigentümer:innen achten sollten, damit der Kompost im Alltag praktisch bleibt und nicht zum Streitpunkt wird.
Typische geeignete Abfälle sind Kaffeesatz, Eierschalen, ungekochte Obst- und Gemüsereste, trockenes Laub und Heckenschnitt. Daraus entsteht nährstoffreiche Erde, die im Garten oder im Pflanz- und Blumentopf als natürlicher Dünger genutzt werden kann.
Welches Kompost-System zum Garten passt
Für die Kompostierung kommen je nach Platz und gewünschter Geschwindigkeit unterschiedliche Systeme in Betracht:
- Offener Lattenkomposter aus Holz, meist steckbar und in der Höhe anpassbar.
- Komposter aus Drahtgitter, ebenfalls mit guter Luftzirkulation.
- Thermokomposter aus Kunststoff als geschlossenes System, oft platzsparend und in der Regel schneller in der Umsetzung.
Standort wählen: Abstand hilft gegen Ärger
Ein Kompost für den Eigenbedarf im Garten ist laut WiE meist ohne kommunale Genehmigung möglich. Entscheidend ist aber, dass Nachbar:innen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, etwa durch starke Gerüche oder Schädlingsbefall. WiE verweist hier auf § 906 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann zudem ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung in Betracht kommen, etwa nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch.
Konkrete Mindestabstände sind in Landesbauordnungen für Komposthaufen häufig nicht festgelegt. WiE weist aber darauf hin, dass Nachbarrechtsgesetze mancher Bundesländer bei einem Komposthaufen bis zu 2 Metern Höhe einen Mindestabstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze vorsehen. Manche Kommunen empfehlen ein bis zwei Meter. Praktisch hilft außerdem, den Kompost nicht direkt an Terrassen, Fenstern, Türen oder Spielplätzen zu platzieren.
Was besser nicht auf den Kompost gehört
Damit keine Tiere angezogen werden, ist die Abfall-Auswahl entscheidend. Nicht auf den Kompost gehören:
- Fleisch, Fisch und Knochen
- gekochte Essensreste
- Katzenstreu und Tierkot
- Teile von kranken Pflanzen
WiE empfiehlt außerdem, Kompostmaterial möglichst gut zu zerkleinern und den Haufen regelmäßig umzusetzen.
Wichtig in der WEG: Ohne Beschluss geht es meist nicht
In Wohnungseigentümergemeinschaften gilt nach Einordnung von WiE: Ohne Beschluss darf in der Regel kein Kompost im Gemeinschaftsgarten angelegt werden, weil es sich meist um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt. Das gilt laut WiE auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil besteht. Sinnvoll ist vorab ein Blick in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, da dort Regeln zur Gartengestaltung und Nutzung stehen können.
WiE rät, das Vorhaben über die Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen zu lassen und den Beschlussantrag so zu planen, dass Standort, Geruchsvermeidung und Schädlingsschutz nachvollziehbar geregelt sind.
Wer sich weiter einlesen möchte, findet Grundlagen unter anderem in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompostfibel
Am Ende entscheidet die saubere Planung über den Nutzen, weil ein gut platzierter und korrekt befüllter Komposthaufen die Gartenarbeit erleichtert, ohne das Zusammenleben zu belasten.
Autor:Meike Jakob aus Landau |