Kinderschutz im Digital Services Act: Was Plattformen leisten müssen
- Symbolbild: Viele Kinder und Jugendliche starten auf Social Media mit Schutz-Einstellungen, doch laut Verbraucherzentrale lassen sich diese teils leicht umgehen. Der Beitrag ordnet ein, was der Digital Services Act verlangt und welche Änderungen gefordert werden.
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Kinderschutz Digital Services Act. Social-Media-Plattformen müssen Minderjährige besser schützen, doch nach einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands gelingt das bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube bislang nur unzureichend.
Im Alltag heißt das: Auch wenn Konten für Jugendliche teils mit Schutz-Einstellungen starten, lassen sich diese je nach Plattform relativ leicht umgehen oder so verändern, dass wieder mehr Kontakte und mehr Datennutzung möglich sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ordnet das als Problem des Geschäftsmodells ein, weil viele Funktionen darauf ausgelegt sind, die Nutzung möglichst lange zu verlängern, etwa durch endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe.
Was die Verbraucherzentrale an den Plattformen konkret kritisiert
Die Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat Testkonten für fiktive 13-jährige Nutzer:innen angelegt und unter anderem Registrierung, Altersvorgaben, Standardeinstellungen und zentrale Funktionen geprüft. Im Ergebnis werden mehrere Punkte als unzureichend bewertet:
- Schutzfunktionen sind teils leicht zu umgehen: Zwar existieren Mindestalter und spezielle Jugend-Einstellungen, Minderjährige können vorgesehene Schutzmechanismen aber teilweise aushebeln.
- Empfehlungsfeeds fördern lange Nutzung: Personalisierte Endlosfeeds und Autoplay gelten aus Sicht des vzbv als potenziell suchterzeugend, weil sie die Nutzung verlängern.
- Personalisierung lässt sich schwerer abschalten: Das Deaktivieren personalisierter Empfehlungen werde zusätzlich erschwert.
- Verhaltenslenkung durch Datenfreigaben: Minderjährige würden teils wiederholt dazu bewegt, persönliche Daten freizugeben, etwa Standort oder Kontakte.
- Kontakt-Einstellungen sind veränderbar: Standardmäßig eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten können etwa bei Instagram oder TikTok leicht erweitert werden, wodurch das Risiko steigt, dass auch Fremde Kontakt aufnehmen.
Warum das Thema auch gesundheitlich relevant eingeordnet wird
Der vzbv verweist darauf, dass Funktionen wie endloses Scrollen und automatische Wiedergabe exzessive Nutzung begünstigen können. Die Verbraucherschützer ordnen das als Gesundheitsrisiko ein, wenn Dienste so gestaltet sind, dass Jugendliche möglichst lange online bleiben.
In der Praxis hängt die konkrete Belastung davon ab, wie stark Empfehlungsmechaniken greifen, welche Standard-Einstellungen aktiv sind und wie leicht sich diese verändern lassen. Die Untersuchung beschreibt vor allem Mechanismen, die Nutzung verlängern und gleichzeitig Einflussmöglichkeiten einschränken.
Was der Digital Services Act dazu verlangt
Als rechtliche Grundlage nennt der Verbraucherzentrale Bundesverband den Digital Services Act. Artikel 28 verpflichtet Anbieter von Online-Plattformen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu ergreifen.
Ergänzend hat die Europäische Kommission im Juli Leitlinien zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht, die nach Darstellung des vzbv erläutern sollen, wie Plattformen die Anforderungen aus Artikel 28 praktisch umsetzen.
Welche Änderungen gefordert werden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht sich gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige aus und fordert stattdessen verbindlichere Schutzregeln. Genannt werden:
- Standardmäßig weniger riskante Grundeinstellungen: Schädliche Funktionen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe sollen für alle Nutzer:innen standardmäßig ausgeschaltet sein.
- Klarere Vorgaben in Europa: Die Europäische Kommission solle die DSA-Vorgaben zum Minderjährigenschutz konkreter fassen und Spielräume einschränken.
- Regeln gegen Manipulation: Mit einem Digital Fairness Act sollen verbindliche Regeln gegen manipulative und suchtfördernde Mechanismen entstehen.
Wer Details nachlesen will, findet den Untersuchungsbericht des vzbv als PDF unter www.vzbv.de.
Unterm Strich bedeutet das für den Alltag: Je stärker Plattformen Empfehlungen, Autoplay und Kontaktoptionen als Standard setzen, desto wichtiger werden klare, verbindliche Schutzregeln, die nicht mit wenigen Klicks ausgehebelt werden können.
Autor:Meike Jakob aus Landau |