Intime Fotos löschen lassen: Diese Rechte haben Ex-Partner
- Freizügige Aufnahmen mit jemandem geteilt, die Sie jetzt bereuen? Unter Umständen können Sie auf eine Löschung bestehen.
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Intime Fotos löschen lassen. Wer freizügige Bilder oder Videos mit einer Partnerin oder einem Partner teilt, kann deren Löschung verlangen, wenn die Beziehung endet oder das Vertrauen missbraucht wird. Das gilt vor allem dann, wenn die Aufnahmen ohne Zustimmung weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden.
Viele Paare erstellen private Fotos oder Videos in der Erwartung, dass sie ausschließlich für den gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind. Sobald solche Inhalte verschickt sind, liegt jedoch eine Kopie bei einer anderen Person. Damit entsteht das Risiko, dass die Aufnahmen später weitergegeben werden.
Rechtlich bedeutet das Teilen laut Juristen nicht, dass die Bilder beliebig genutzt werden dürfen. «Das Teilen ist kein Freibrief», sagt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins. Wer ein Bild erhält, bekommt lediglich die Einwilligung, dieses selbst zu sehen.
Weitergabe oder Veröffentlichung ist meist unzulässig
Eine Weiterleitung an andere Personen oder eine Veröffentlichung im Internet ist davon nicht automatisch gedeckt. «Gegen eine solche Weiterleitung oder Veröffentlichung kann man dann rechtlich vorgehen», sagt Rechtsanwalt Philipp Gabrys.
Kommt es zur Trennung, können Betroffene laut Härting die ursprünglich erteilte Zustimmung widerrufen und die Löschung intimer Aufnahmen verlangen. Juristisch handelt es sich um einen Widerruf der Einwilligung aus wichtigem Grund.
Für gewöhnliche Erinnerungsfotos gilt diese Regel jedoch nicht. Normale Paarbilder oder Urlaubsfotos dürfen Ex-Partner in der Regel behalten. Ein Anspruch auf Löschung besteht hier meist nicht, solange die Bilder nicht missbräuchlich verwendet werden. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |