Erbschleicherei erkennen: So können Erben ein Testament anfechten

Halten Sie einen engen Draht zu Ihren pflegebedürftigen Angehörigen - das ist ein guter Schutz vor Erbschleicherei und anderer finanzieller Ausbeutung.  | Foto: dpa
  • Halten Sie einen engen Draht zu Ihren pflegebedürftigen Angehörigen - das ist ein guter Schutz vor Erbschleicherei und anderer finanzieller Ausbeutung.
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Erbschleicherei erkennen. Wenn nach einem Todesfall plötzlich Außenstehende Ansprüche auf das Erbe erheben, können Angehörige ein Testament prüfen und unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Entscheidend sind nachvollziehbare Belege und ein rechtlicher Antrag beim Nachlassgericht.

Nach dem Tod der Eltern gehen viele Familien davon aus, dass die Kinder automatisch erben. Konflikte entstehen jedoch, wenn etwa Pflegekräfte oder andere nahestehende Personen plötzlich im Testament auftauchen und einen Teil des Nachlasses beanspruchen. Angehörige vermuten dann mitunter sogenannte Erbschleicherei.

"Nötig sind stichhaltige Beweise", sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht. Er rät dazu, sich so schnell wie möglich rechtlich beraten zu lassen.

Nachlassgericht entscheidet über die Gültigkeit

Wer davon ausgeht, dass ein Testament nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, kann es beim zuständigen Nachlassgericht anfechten. Voraussetzung ist ein konkreter Anfechtungsgrund. Dazu zählen etwa ein Irrtum der verstorbenen Person oder eine Drohung, unter der das Testament erstellt wurde.

Die Anfechtung ist nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Sie muss spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht erklärt werden.

In manchen Fällen zweifeln Angehörige auch an der sogenannten Testierfähigkeit. Das betrifft Situationen, in denen eine Erblasserin oder ein Erblasser das Testament geändert haben könnte, ohne die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung vollständig zu erkennen. Dann wird häufig ein medizinisches Gutachten eingeholt, das den geistigen Zustand zum Zeitpunkt der Testamentserstellung bewertet.

Ob ein geändertes Testament letztlich gültig ist, entscheidet das Nachlassgericht. Für Angehörige bedeutet das. Verdachtsmomente müssen nachvollziehbar belegt und formal korrekt vorgebracht werden, damit der Fall juristisch geprüft werden kann. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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