Bafög trotz Erbe: Warum der tatsächliche Zugriff auf Vermögen entscheidend ist
- Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen.
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Bafög trotz Erbe. Auch wer Miterbe von Immobilien ist, kann Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung haben. Entscheidend ist nicht nur der Besitz, sondern ob tatsächlich kurzfristig Geld daraus verfügbar ist.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. In dem Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte Bafög. Seine laufenden Einnahmen waren gering. Gleichzeitig war er jedoch Miterbe mehrerer Immobilien.
Die zuständige Behörde lehnte den Antrag zunächst ab und verwies auf dieses Vermögen.
Entscheidend ist der tatsächliche Zugriff auf das Vermögen
Das Gericht verpflichtete die Behörde jedoch zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar können laufende Einnahmen wie ein Teil der Waisenrente bei der Berechnung berücksichtigt werden. Der Immobilienanteil zählte im konkreten Fall jedoch nicht als verfügbares Vermögen.
Der Grund. Der Mann hatte faktisch keinen direkten Zugriff auf das Erbe. Um Geld daraus zu erhalten, hätte er sich zunächst mit seinen Geschwistern einigen müssen oder seinen Anteil verkaufen müssen.
Nach Einschätzung des Gerichts wäre beides kurzfristig kaum möglich gewesen und hätte wahrscheinlich deutliche finanzielle Verluste bedeutet. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch.
Die Entscheidung zeigt, dass bei der Bafög-Prüfung nicht nur Vermögenswerte auf dem Papier zählen, sondern vor allem, ob daraus tatsächlich zeitnah Geld verfügbar ist. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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