Bafög trotz Erbe: Warum der tatsächliche Zugriff auf Vermögen entscheidend ist

Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen. | Foto: dpa
  • Auch wenn man (Mit-)Erbe von Immobilien ist, kann einem unter Umständen Bafög zustehen.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Bafög trotz Erbe. Auch wer Miterbe von Immobilien ist, kann Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung haben. Entscheidend ist nicht nur der Besitz, sondern ob tatsächlich kurzfristig Geld daraus verfügbar ist.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. In dem Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte Bafög. Seine laufenden Einnahmen waren gering. Gleichzeitig war er jedoch Miterbe mehrerer Immobilien.

Die zuständige Behörde lehnte den Antrag zunächst ab und verwies auf dieses Vermögen.

Entscheidend ist der tatsächliche Zugriff auf das Vermögen

Das Gericht verpflichtete die Behörde jedoch zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar können laufende Einnahmen wie ein Teil der Waisenrente bei der Berechnung berücksichtigt werden. Der Immobilienanteil zählte im konkreten Fall jedoch nicht als verfügbares Vermögen.

Der Grund. Der Mann hatte faktisch keinen direkten Zugriff auf das Erbe. Um Geld daraus zu erhalten, hätte er sich zunächst mit seinen Geschwistern einigen müssen oder seinen Anteil verkaufen müssen.

Nach Einschätzung des Gerichts wäre beides kurzfristig kaum möglich gewesen und hätte wahrscheinlich deutliche finanzielle Verluste bedeutet. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch.

Die Entscheidung zeigt, dass bei der Bafög-Prüfung nicht nur Vermögenswerte auf dem Papier zählen, sondern vor allem, ob daraus tatsächlich zeitnah Geld verfügbar ist. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

79 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ