Verfassungsreform in Rheinland-Pfalz: Diese Punkte sind im Gespräch

Änderung der Landesverfassung? Eine Reihe von Themen wird diskutiert.  | Foto: Andreas Arnold/dpa
  • Änderung der Landesverfassung? Eine Reihe von Themen wird diskutiert.
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Rheinland Pfalz. Änderungen an der Landesverfassung könnten in Rheinland Pfalz künftig leichter beschlossen werden. CDU und SPD verfügen im neuen Landtag gemeinsam über eine Zwei Drittel Mehrheit und könnten Reformen ohne Unterstützung der Opposition umsetzen.

In der gerade endenden Wahlperiode gelang das nur in wenigen Fällen. Beschlossen wurden eine teilweise Übernahme kommunaler Altschulden im Jahr 2022 sowie die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen seit 2024 digital zu veröffentlichen.

Mit der neuen Mehrheit rücken nun mehrere Reformideen wieder in den Fokus der politischen Debatte.

Untersuchungsausschüsse

Der Landtag muss derzeit einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel der Abgeordneten dies verlangt. Bei 105 Sitzen entspricht das 21 Stimmen. Die AfD verfügt im neuen Parlament über 24 Mandate und könnte damit eigenständig mehrere Untersuchungsausschüsse beantragen.

Die neue Koalition könnte das Quorum erhöhen. Aus Sicht der AfD wäre dies ein „Frontalangriff auf die Opposition“. Die Partei hat bereits angekündigt, die Corona Politik der früheren Landesregierung in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten zu wollen.

Neutraler Vorsitz bei Ausschüssen

Unabhängig davon hatte sich die CDU in der vergangenen Wahlperiode für einen neutralen Vorsitz bei Untersuchungsausschüssen ausgesprochen. Ein externer Vorsitzender könne unabhängiger agieren und das Vertrauen in die Arbeit des Parlaments stärken.

Der damalige Landtagspräsident Hendrik Hering von der SPD sah das anders. Untersuchungsausschüsse seien das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Ein externer Vorsitz könne die Rolle des Parlaments eher schwächen.

Wahlalter ab 16

SPD, Grüne und FDP wollten das Wahlalter bei Kommunal und Landtagswahlen mehrfach von 18 auf 16 Jahre senken. Die CDU und auch die AfD lehnten das bisher ab. Die Frage könnte dennoch erneut diskutiert werden.

Neue Staatsziele in der Verfassung

Die frühere Landesregierung wollte Klimaschutz ausdrücklich als Staatsziel in der Verfassung verankern. Die CDU schlug stattdessen ein breiteres Nachhaltigkeitsprinzip vor, das auch soziale und finanzielle Aspekte einschließt.

Zusätzlich brachte die CDU das Ziel der Generationengerechtigkeit ins Gespräch. Damit sollen die Interessen künftiger Generationen stärker berücksichtigt werden.

Niedrigere Hürden für Volksbegehren

Diskutiert wird auch eine Reform der direkten Demokratie. Nach Vorstellungen der CDU könnten Volksbegehren künftig leichter gestartet werden.

  • Derzeit nötig sind 300000 Unterschriften.
  • Vorgeschlagen werden 200000 Unterstützer.

Ein Volksbegehren ist der erste Schritt zu einem möglichen Volksentscheid.

Amtszeit für Ministerpräsidenten

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Dauer der Amtszeit von Regierungschefs. Mehrere Ministerpräsidenten in Rheinland Pfalz waren über viele Jahre im Amt. Genannt werden etwa Peter Altmeier, Bernhard Vogel, Kurt Beck und Malu Dreyer.

Nach Vorstellung der CDU könnte eine zeitliche Begrenzung helfen, politische Verkrustungen zu vermeiden. Eine konkrete Jahreszahl wurde bisher nicht genannt.

Rechte der Opposition

Diskutiert wird außerdem, ob Oppositionsfraktionen leichter Regierungsmitglieder in den Landtag zitieren können. Nach Ansicht der CDU läuft dieses Kontrollrecht derzeit oft ins Leere, weil dafür meist die Zustimmung der Regierungsmehrheit nötig ist.

Begriff „Rasse“ in der Verfassung

Die frühere Ampel Regierung hatte auch vorgeschlagen, den Begriff „Rasse“ aus der Landesverfassung zu streichen. Nach Gesprächen mit der CDU wurde dieses Vorhaben jedoch aufgegeben. Das Thema gilt derzeit als erledigt.

Welche dieser Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, dürfte erst in den kommenden Monaten entschieden werden. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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