Streit um Pflegekammer in Rheinland Pfalz: Minister bestellt Chef ein
- Gesundheitsminister Hoch bestellt Pflegekammer-Vorstand ein. (Symbolbild)
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Rheinland Pfalz. Für rund 40.000 Pflegekräfte im Land spitzt sich der Streit um ihre Standesvertretung zu. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat den Vorstand der rheinland pfälzischen Pflegekammer zu einem klärenden Gespräch einbestellt.
Der SPD Politiker hält einen „zeitnahen und strukturierten Austausch“ für zwingend erforderlich. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Deutschen Presse Agentur vorliegt. Anlass sind der Abbruch einer Mitgliederbefragung sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu den Kammerbeiträgen.
Kammerpräsident Markus Mai hatte erklärt, festgestellte Mängel bei der Erfassung der Mitglieder gingen auch auf Defizite der gesetzlichen Grundlage zurück. Hoch kritisierte diese Darstellung und verlangte eine detaillierte Begründung. Die Vorgänge berührten unmittelbar die Aufsicht seines Ministeriums.
Kritik an abgebrochener Mitgliederbefragung
Die Pflegekammer wollte ihre Mitglieder online zur Zukunft der Organisation befragen. Die Umfrage wurde jedoch nach massiver Kritik und technischen Problemen kurz nach dem Start abgebrochen.
Unter Pflegekräften und Gewerkschaften gab es schon vorher Zweifel an der Gestaltung der Befragung. Kritisiert wurden unter anderem der kurze Zeitraum und die Lage in den Osterferien. Zusätzlich war die Internetseite zum Start zeitweise nicht erreichbar.
Viele Pflegekräfte lehnen zudem die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer ab. In der Vergangenheit kam es deshalb auch zu Demonstrationen. Die Ergebnisse der Befragung sollten eigentlich eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand der Kammer sein.
Gericht erklärt Beiträge für rechtswidrig
Parallel erlitt die Pflegekammer eine juristische Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Mehrere Pflegefachkräfte hatten gegen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2025 geklagt und bekamen Recht.
Das Gericht bemängelte eine fehlerhafte Beitragskalkulation. Ein Teil der Mitglieder sei bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden. Zudem sei ein nicht verwendeter Gewinn aus einem früheren Jahr im Haushaltsplan für 2025 nicht korrekt eingestellt worden.
Nach Ansicht des Gerichts hätte dies zu deutlich niedrigeren Beiträgen führen müssen. Auch eine beschlossene Beitragserhöhung um 18 Prozent sei unter diesen Umständen nicht zu rechtfertigen gewesen. Außerdem dürfe die Kammer grundsätzlich kein Vermögen bilden und habe für 2025 zu hohe Rücklagen vorgesehen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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