Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Auswirkungen auch auf die Tierhaltung in der Pfalz
- Schafe sind von der Blauzungenkrankheit besonders betroffen
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Pfalz. Ein aktueller Befund aus dem benachbarten Baden-Württemberg hat Folgen für die Pfalz: Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz – ein Zusammenschluss der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis – weisen darauf hin, dass der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BT) im Ortenaukreis von vergangener Woche insbesondere den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen in der Pfalz betrifft.
Um Tiere außerhalb Baden-Württembergs zu schützen, sind Schutzmaßnahmen notwendig. Betroffen sind Betriebe innerhalb eines 150-Kilometer-Radius um den infizierten Betrieb – darunter auch viele Betriebe in den vier Landkreisen des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern.
Übertragung: Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen.
Symptome: Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrter Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul.
Besonders auffällig bei Schafen: Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen.
Schwere Folgen: Bei Schafen können Todesfälle oder Lähmungen auftreten.
Weitere betroffene Tiere: Rinder, Ziegen, Kameliden (Alpakas, Lamas) und Rotwild.
Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt Impfungen, um vorbeugenden Schutz aufzubauen und Ausbrüche zu minimieren. Die Impfungen werden vom Land und der Tierseuchenkasse bezuschusst.
Transportregeln für die Pfalz
Innerhalb der betroffenen Gebiete: Das Transportieren empfänglicher Tierarten ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Transport in BTV-8 freie Gebiete, andere Länder oder Drittstaaten: Es gelten besondere Auflagen, auch für Betriebe im 150-Kilometer-Radius rund um den infizierten Betrieb, unter Berücksichtigung der EU-Ausnahmeregelungen für die bestätigte Krankheitsvariante BTV-8.
Informationen und Formulare: Bei den jeweiligen Veterinärbehörden erhältlich.
Weitere Informationen online:
RLP Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Südliche Weinstraße – Blauzungenkrankheit
Kontakt zu den Veterinärämtern
Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter per E-Mail an das Veterinäramt ihres Landkreises wenden:
Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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