Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Auswirkungen auch auf die Tierhaltung in der Pfalz

Schafe sind von der Blauzungenkrankheit besonders betroffen | Foto: Daniel CHETRONI/stock.adobe.com
  • Schafe sind von der Blauzungenkrankheit besonders betroffen
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Pfalz. Ein aktueller Befund aus dem benachbarten Baden-Württemberg hat Folgen für die Pfalz: Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz – ein Zusammenschluss der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis – weisen darauf hin, dass der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BT) im Ortenaukreis von vergangener Woche insbesondere den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen in der Pfalz betrifft.
Um Tiere außerhalb Baden-Württembergs zu schützen, sind Schutzmaßnahmen notwendig. Betroffen sind Betriebe innerhalb eines 150-Kilometer-Radius um den infizierten Betrieb – darunter auch viele Betriebe in den vier Landkreisen des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern.

Übertragung: Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen.

Symptome: Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrter Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul.

Besonders auffällig bei Schafen: Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen.

Schwere Folgen: Bei Schafen können Todesfälle oder Lähmungen auftreten.

Weitere betroffene Tiere: Rinder, Ziegen, Kameliden (Alpakas, Lamas) und Rotwild.

Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt Impfungen, um vorbeugenden Schutz aufzubauen und Ausbrüche zu minimieren. Die Impfungen werden vom Land und der Tierseuchenkasse bezuschusst.

Transportregeln für die Pfalz

Innerhalb der betroffenen Gebiete: Das Transportieren empfänglicher Tierarten ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Transport in BTV-8 freie Gebiete, andere Länder oder Drittstaaten: Es gelten besondere Auflagen, auch für Betriebe im 150-Kilometer-Radius rund um den infizierten Betrieb, unter Berücksichtigung der EU-Ausnahmeregelungen für die bestätigte Krankheitsvariante BTV-8.
Informationen und Formulare: Bei den jeweiligen Veterinärbehörden erhältlich.

Weitere Informationen online:

RLP Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Südliche Weinstraße – Blauzungenkrankheit

Kontakt zu den Veterinärämtern

Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter per E-Mail an das Veterinäramt ihres Landkreises wenden:

Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de

Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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