Diese Filme sind an Karfreitag verboten: Max und Moritz, Das Leben des Brian und mehr

- Filmverbot an Karfreitag
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Filmverbot an Karfreitag: In Deutschland genießen Sonn- und Feiertage einen besonderen gesetzlichen Schutz, der von den Bundesländern im Detail geregelt wird. Innerhalb der Feiertage gibt es sogenannte „stille Feiertage“, die einem noch stärkeren Schutz unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Karfreitag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag oder der Buß- und Bettag. Was die Einschränkungen angeht, betrifft das unter anderem öffentliche Veranstaltungen, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Filmvorführungen.
Warum sind manche Filme an Karfreitag verboten?
Religiöse Feiertage wie der Karfreitag erhalten eine Sonderbehandlung, so sind stille Feiertage von verstärkten Einschränkungen betroffen. "Für die stillen Feiertage sehen die landesgesetzlichen Regelungen vor, dass an diesen Tagen nur solche Filme im Kino öffentlich vorgeführt werden dürfen, bei denen der diesen Tagen entsprechende “ernste Charakter” [...] gewahrt bleibt.", gibt die FSK an. Wie genau dieser "ernste Charakter" definiert wird, variiert je nach Landesgesetz. Für Online-Medien, Fernsehausstrahlungen oder das private Anschauen von DVDs oder Blu-rays gelten diese Beschränkungen hingegen nicht.
Hunderte Filme vom Verbot betroffen - auch Kinderfilme
Eine Liste der SPIO Abteilung Statistik & Marktforschung aus dem Jahr 2016 umfasst über 700 Filme, die an stillen Feiertagen als nicht geeignet eingestuft wurden. Zu den betroffenen Filmen zählten auch populäre Klassiker und Kinderfilme.
Diese Filme sind laut der Liste aus 2016 beispielsweise vom Verbot betroffen:
- Heidi in den Bergen
- Max und Moritz
- Das Leben des Brian
- Jennifer's Body
- The Rocky Horror Picture Show
- Freitag, der 13.
- Eis am Stiel 3., 6. und 7. Teil
- Mad Max und Mad Max II
- Animal Farm
- Scream 1 & 2
- Kinder des Zorns
- Friedhof der Kuscheltiere
- Ghostbusters
- Akira
- Reservoir Dogs
- Jackass
- Silent Hill
- Final Destination 5
- Saw IV
- Dumm und Dümmer 2
Die FSK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Liste der SPIO Abteilung Statistik & Marktforschung teils veraltet oder fehlerhaft ist. So wurden Filme wie „Mary Poppins“ oder „Die Feuerzangenbowle“ ursprünglich als nicht feiertagsfrei eingestuft, später jedoch freigegeben. Auch der Film "Heidi in den Bergen" von 1975 ist in dieser Liste fehlerhaft aufgeführt. Gerade bei Filmen, die vor 2003 erfasst wurden, seien Fehler bei der rückwärtigen Dateneingabe nicht ausgeschlossen.
Die Rolle der FSK bei den Feiertagsfreigaben
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Filmen für die stillen Feiertage. Anbieter, die eine Altersfreigabe eines Films beantragen, können zusätzlich prüfen lassen, ob der Film auch an stillen Feiertagen öffentlich gezeigt werden darf. Bei einer erfolgten Feiertagsfreigabe schützt dies Kinoveranstalter vor rechtlichen Konsequenzen, falls es zu Beanstandungen kommen sollte. Wenn ein Film nicht auf seine Feiertagstauglichkeit geprüft wird, liegt die Verantwortung allein bei den Kinobetreibern, was ein rechtliches Risiko birgt.
Die FSK veröffentlicht die Feiertagsfreigaben auf ihrer Website, um Transparenz für Kinos und Veranstalter zu schaffen. Allerdings existieren keine einheitlichen, verbindlichen Listen mit allen Filmen, die für stille Feiertage ungeeignet sind, da sich die Bewertungen im Laufe der Jahrzehnte geändert haben. Unter www.fsk.de/freigabensuche können die aktuellsten Angaben der FSK zu Filmen und Serien selbst geprüft werden.
Hintergründe und aktuelle Entwicklung
Die Entwicklung der Feiertagsfreigaben zeigt, dass die Zahl der Filme ohne Freigabe stark zurückgegangen ist. Nach Angaben der FSK erhielten in den 1950er bis 1970er Jahren noch über die Hälfte der Kinofilme keine Feiertagsfreigabe, in den 1990ern sank der Anteil auf weniger als 4 Prozent. Seit den 2000er Jahren liegt der Anteil demnach bei unter 1 Prozent. Im Jahr 2024 erhielten von 530 geprüften Filmen lediglich drei keine Freigabe für die stillen Feiertage.
Kommentar: Ist das Filmverbot an stillen Feiertagen noch zeitgemäß?
Der Rückgang der Filme ohne Feiertagsfreigabe spiegelt den Wandel unserer gesellschaftlichen Normen und Mediengewohnheiten wider. Die gesetzlichen Beschränkungen für Filme an stillen Feiertagen ist immer noch in Kraft, doch stellt sich die Frage, ob das überhaupt noch zeitgemäß ist? Wir leben in einer Welt mit einer digitalen und diversen Medienlandschaft. Von der DVD bis hin zum Live-Streaming steht es doch ohnehin schon jedem frei, Filme und Serien zu schauen, wann man es selbst beabsichtigt. Wieso den Kinos weiter den Riegel vorschieben und anderen Medien und Plattformen den Vortritt lassen? [laub]
Autor:
Laura Braunbach
aus Neustadt/Weinstraße
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