Versicherungsschutz

Beiträge zum Thema Versicherungsschutz

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Symbolbild Polizeiauto | Foto: Polizei Neustadt

Fahren ohne Versicherungsschutz
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Frankenthal. Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden in den letzten Wochen vermehrt E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen kontrolliert. Die Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens beträgt ein Jahr. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März, des laufenden Jahres und endet am 28./29. Februar. Wer ohne den nötigen Versicherungsschutz fährt, macht sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. | Polizeidirektion Ludwigshafen

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Polizei Frankenthal informiert
E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Frankenthal. Am Mittag des 02.03.2020 wird ein E-Scooter in der Mahlastraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der E-Scooter fährt ca. 20 km/h. Der 22-jährige Fahrer aus Frankenthal kann weder ein Versicherungskennzeichen noch einen Versicherungsschutz vorweisen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren, namentlich der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eingeleitet. Er gibt den Verstoß vor Ort zu und gibt an, dass er über die Erfordernis einer Zulassung des Elektrorollers...

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