Versicherungspflicht

Beiträge zum Thema Versicherungspflicht

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Symbolbild Polizeiauto | Foto: Polizei Neustadt

Fahren ohne Versicherungsschutz
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Frankenthal. Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden in den letzten Wochen vermehrt E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen kontrolliert. Die Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens beträgt ein Jahr. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März, des laufenden Jahres und endet am 28./29. Februar. Wer ohne den nötigen Versicherungsschutz fährt, macht sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. | Polizeidirektion Ludwigshafen

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Symbolfoto Verkehrskontrolle der Polizei | Foto: Bundespolizei

Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Strafverfahren wurde eingeleitet

Frankenthal. Ohne gültiges Versicherungskennzeichen war ein 22-jähriger aus Frankenthal am 4. März, gegen 13 Uhr im Petersgartenweg mit seinem E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) unterwegs, als er einer Polizeistreife auffiel. Der Fahrer wurden angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Seit dem 1. März hat ein neues Versicherungsjahr begonnen, was der Fahrer offenbar vergessen hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Wer ein Fahrzeug / Kraftfahrzeug...

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