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Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung
Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung: Wer entscheidet, was Familien brauchen? Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“...

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