Trauerfeier

Beiträge zum Thema Trauerfeier

Lokales
Foto: Ralf Vester

Trauerfeiern weiterhin möglich
Anzahl der Gäste in den Aussegnungshallen begrenzt

Kaiserslautern. Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Trauerfeiern weiterhin zu. Im Freien wie in den Aussegnungshallen gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Je nach Größe der Aussegnungshalle in Kaiserslautern dürfen insgesamt zwischen sieben und 15 Trauergäste teilnehmen. Zu den erlaubten Gästen zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Verlobte der Verstorbenen, Verwandte des ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades mit Lebens- und Ehepartnern sowie Personen eines...

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Größerer Rahmen bei Trauerfeiern möglich
Erlaubte Gästezahl steigt weiter

Kaiserslautern. Die aktuell gültige Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung erlaubt weitere Gästezahlen zur Teilnahme an Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen. So stehen beispielsweise auf dem Hauptfriedhof insgesamt 52 Sitzplätze zur Verfügung. Die Gäste dürfen aus maximal 18 verschieden Hausständen kommen. Individuelle Regelungen gelten auch für die Vorort-Friedhöfe. Dort dürfen je nach Halle zwischen 21 Gästen aus sieben verschiedenen Hausständen und 56 Gästen aus 13 verschiedenen...

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Mehr Gäste bei Hochzeiten und Trauerfeiern möglich
Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt

Rheinland-Pfalz. Die aktuelle Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Rheinland-Pfalz ermöglicht ab sofort Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl. Dabei sind die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin zu beachten. Lediglich Angehörige des eigenen Hausstands dürfen mit Personen eines weiteren Hausstands in näheren Kontakt treten. In allen anderen Fällen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern...

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