Realschule plus

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Lokales
Nicht vergessen: Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 15. März bei Kreisverwaltung einreichen | Foto: Gisela Böhmer

Schulbuchausleihe
Anträge bis 15. März bei Kreisverwaltung SÜW abgeben

Kreis SÜW. Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr 2023/2024 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule (die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule) besuchen werden, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Anträge für die unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern können bis 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Für welche Schulen zuständig?Für folgende Schulen organisiert die...

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