Hilfsprogramm

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Wirtschaft & Handel
Bleiben die Buden auf dem Weihnachtsmarkt geschlossen, verdienen die Marktleute kein Geld: Baden-Württemberg verlängert die Antragsfrist für Tilgungszuschuss Corona II - davon profitieren neben Marktbeschickern und der Veranstaltungsbranche auch das Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung | Foto: Archiv/Paul Needham

Baden-Württemberg: Tilgungszuschuss Corona II
Bis 31. März verlängert

Baden-Württemberg. Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen. Das hat der Ministerrat jüngst beschlossen. Das teilt das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit. Die Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe gerade jetzt wieder besonders hart. Durch...

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